Thomas Rupprath: “Ich empfinde es Nachteil, wenn ich nicht den Anzug tragen darf (…)”
am 11.04.2008 von http://www.123sportrecht.de
Der Streit um den LZR Racer Schwimmanzug des australischen Herstellers Speedo geht in die nächste Runde. Mittlerweile wurden 18 von 19 Weltrekorden in ihm aufgestellt.
Thomas Rupprath, der heute in Manchester als Weltrekordhalter über 50m Rücken an den Start gehen wird, hat mit Speedo einen Sponsorenvertrag und ist damit berechtigt den neuen und umstrittenen LRZ Racer zu tragen. Da der Deutsche Schwimm-Verband e.V. (DSV) jedoch einen Ausrüstervertrag mit dem Hersteller Adidas geschlossen hat, hat dieser für seine Starter bei der Kurzbahn-WM in Manchester und bei der Olympiade in Peking festgelegt, daß alle deutschen Schwimmer einheitlich im Adidas Anzug starten müssen.
Rupprath sieht sich durch die Entscheidung des DSV benachteiligt und fordert eine freie Wahl der Wettkampfanzüge für die deutschen Schwimmer.
“Ich empfinde es als Nachteil, wenn ich nicht den Anzug tragen darf, in dem ich mich wohlsten fühle und ja auch die ganze Zeit trainiere. Michael Schumacher musste nach den ganzen Tests im Ferrari auch nicht plötzlich Opel fahren.”
Trotz eines gewissen Verständnisses für die Vertragstreue des DSV, glaubt Thomas Rupprath, daß der Verband sich
“letztlich schneidet er sich ins eigene Fleisch. Mit Schwimmanzügen, mit denen wir nicht zurechtkommen, gibt es vielleicht keine vorderen Plätze in Peking, und das wirft dann ein schlechtes Licht auf den Verband, der ja nach Olympia wieder Verträge mit einem Fernsehsender und einem Ausrüster schließen will.”
Gerade in letzter Zeit mehren sich die Stimmen, die den …
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