Thema verfehlt, aber trotzdem von Interesse

Das Thema "Notwendige Pflichtangaben bei E-Mail" geistert ja im Moment durch die Lande. Um auch hier denkbaren Abmahnwellen frühzeitig Einhalt zu gebieten, erlaube ich mir ein paar kurze Ausführungen dazu in diesem Blog. Ist zwar nicht 100%ig im Thema, dürfte aber für die Betroffenen trotzdem von einigem Interesse sein. Seit dem 01.01.2007 ist nun auch gesetzlich klargestellt, dass elektronische Geschäftsbriefe, sprich E-Mails, die handelsrechtlichen Pflichtangaben enthalten müssen. Durch die Einführung des „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)“ hat der Gesetzgeber zum 01.01.2007 durch entsprechende Passagen zu den Pflichtangaben bei Geschäftsbriefen eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass E-Mails ebenfalls unter die jeweilige Regelung fallen. So finden sich z.B. in § 35 a Abs. …

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Erschienen 2. Februar 2007 auf http://www.rechtzweinull.de.

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