The Good, the Bad and the Ugly – Filesharing-Entscheidungen 2011

Die in Tauschbörsen massenweise begangenen Urheberrechtsverletzungen, gegen die die gebeutelten Rechteinhaber sich nur massenweise zur Wehr setzen können, halten neben ungezählten Inhabern von DSL-Anschlüssen auch die Rechtspflege auf Trab. Einen Einblick in die wirtschaftliche Dimension der Serienbrief-Abmahnungen gab zuletzt Anfang Dezember die von einer der zu den üblichen Verdächtigen zählenden Kanzleien veranstaltete Versteigerung von offenen «Forderungen aus Urheberrechtsverletzungen» im Wert von 90 Millionen Euro.

Selbst das Bundesverfassungsgericht bezeichnete derartige Fälle – worauf ich noch zurückkomme – als «eine im Prinzip rechtlich anspruchsvolle Materie». Nachdem es mir neben der Mandatsbearbeitung (Anwälte bloggen ja nicht nur, viele arbeiten nebenher auch noch), der Behandlung anderer spannender Themen auf dieser Website (etwa der Pflege der Filesharing-Streitwertübersicht) nicht gelingt, auf jede bekannt werdende Entscheidung einzeln hinzuweisen, stelle ich hier die meines Erachtens wichtigsten relevanten Gerichtsentscheidungen dieses Jahres vor.

Gliederung dieses Beitrags: Münchener Rechtsprechung · Wider den fliegenden Gerichtsstand · Neues aus den Auskunftsverfahren · Wider den Anschein der Täterschaft · «Eltern haften für Ihre Kinder» · Schadenshöhe · Nur einmal Beratungshilfe · Fazit

Die Münchener Rechtsprechung

Ein Mensch bewegt sich zu Pferd. Symbolfoto: Randy Pertiet/flickr (Lizenz: CC-BY)

Anschauliche Belege für die unklare Rechtslage und die von juristischen Laien empfundene Willkür finden sich in Bayern: Das Amtsgericht München brachte es im November fertig, eine Rentnerin, die weder WLAN-Router noch Computer besitzt und den Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung eines Hooligan-Films bestritt, zur Zahlung der durch die Abmahnung verursachten Anwaltskosten zu verurteilen, ohne sich überhaupt mit der Rechtsfrage der Verantwortlichkeit auseinanderzusetzen (Az. 142 C 2564/11). Schon eine Woche vorher hieß es in einer Pressemitteilung des Münchener Amtsgerichts, dass dort mehr als 1.400 solcher Klagen anhängig seien. Der flapsige Tonfall – auszugsweise wiedergegeben:

[…] können hier gleich mal 651 Euro netto verlangt werden». Da nützt auch die neue Vorschrift des § 97 Absatz 2 im Urhebergesetz nichts […] kann das vermeintliche Schnäppchen also ganz schön teuer werden. Geiz ist somit nicht immer geil.

– und die bisherige Rechtsprechung in München lassen für die Beklagten erstinstanzlich nichts Gutes hoffen.

Normalsterblichen ist ohnehin nur schwer zu vermitteln, was es mit dem fliegenden Gerichtsstand auf sich hat, warum also das Amtsgericht München im erwähnten Fall zu einer Entscheidung berufen war, obwohl die computerlose Rentnerin und die Klägerin aus dem mehrere hundert Kilometer entfernten Berlin stammten (kurze Erläuterung: ausschlaggebend ist der Ort der uner…

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Themen: Bayern , Beratungshilfe , Filesharing , Amtsgericht , Anscheinsbeweis , Entscheidungen , Tauschbörse , Fliegender Gerichtsstand , Eltern , Films , Sekundäre Darlegungslast , Gestattungsverfahren , Schadenshöhe
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 22. Dezember 2011 auf http://anwaltniemeyer.de.

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