Schulung für Betriebsratsmitglied in der Muttersprache
Unternehmerarbeitsrecht | 9. Juni 2011 — Verfügt ein Betriebsratsmitglied nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, hat der Arbeitgeber nach Ansicht des…
When in Rome, do as the Romans do – den Satz versucht jeder gebildetere amerikanische Tourist unterzubringen, auch in Berlin. Für die Betriebsverfassung gilt das, natürlich, nicht. Das liegt aber nicht nur daran, dass es in Rom kein Betriebsverfassungsrecht gibt. In Berlin jedenfalls gibt es auch amerikanische Betriebsratsmitglieder.
Das ist eine gute Entwicklung. Vor ein paar Jahren mussten deutsche Betriebsräte den Weltkonzern WalMart noch zwingen, anzuerkennen, dass man in Deutschland z.B. kein Flirtverbot in der Belegschaft verhängen und damit durchkommen kann. Und es unterstreicht, dass Berlin eine besondere Stadt ist. Bevor wir international bedeutende Industrien haben, bauen wir schon mal internationale Betriebsräte auf.
Berlin ist aber mittlerweile so international, dass man sich jedenfalls als Mitglied des Betriebsrats nicht mehr an den Eingangssatz von oben gebunden sieht. Hier verlangt man die Betriebsratsschulung eben – auf Englisch (oder amerikanisch). Wo es das gibt? Keine Ahnung. Allenfalls in einer Anwaltskanzlei mit entsprechenden Sprachkenntnissen. Die Rechnung spricht dafür: Zwei Leute, drei Tage, 1.600,00 EUR/Tag. Wow.
Als der Arbeitgeber nicht zahlen wollte, gab es das berüchtigte Beschlussverfahren, in dem das Arbeitsgericht Berlin jetzt entschied, dass er das sehr wohl müsse – weil die Sachen so kompliziert sind, dass man sie in der Muttersprache beigebracht bekommen müsse (24 BV 15046/10 – 3.03.2011).
Daran ist vieles erstaunlich. Am erstaunlichsten ist, dass es gerade einmal um Englisch (und nicht z.B. um Türkisch) als Muttersprache geht. Die Zahl der amerikanischen Betriebsratsmitglieder dürfte weitaus überschaubarer sein als die Zahl der Betriebsratsmitglieder, die allgemein mangelhafte Sprachkenntnisse haben. Außerdem fehlen in der Pressemitteilung Angaben zu der Frage, die uns eigentlich bewegt – in welcher Sprache kommuniziert der BR mit seiner Belegschaft? Wenn das alles Amerikaner sind, finden wir die Schulung angemessener als dann, wenn es sich um überwiegend deutschspr…
» Vollständiger ArtikelUnternehmerarbeitsrecht | 9. Juni 2011 — Verfügt ein Betriebsratsmitglied nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, hat der Arbeitgeber nach Ansicht des…
Betriebsrat Blog | 11. März 2011 — Verpflichtende Deutschkurse für Immigranten sind derzeit wieder groß im Gespräch. Aufenthaltsgenehmigungen sollen an das erfo…
Arbeitnehmeranwalt Stühler-Walters | 23. August 2011 — Der "Betriebsrat Blog" berichtet hier ( http://blog.betriebsrat.de/betriebsrat/vollig-gestort-erneut-stress-um-betriebsrate-bei…
Arbeitnehmeranwalt Stühler-Walters | 23. August 2011 — Der "Betriebsrat Blog" berichtet hier ( http://blog.betriebsrat.de/betriebsrat/vollig-gestort-erneut-stress-um-betriebsrate-bei…
Meyer-Köring v.Danwitz | 12. März 2012 — Betriebsratsmitglieder haben nach § 37 Abs. 6 BetrVG das Recht auf Schulung. Voraussetzung ist, dass Kenntnisse vermittelt werd…
reuter-arbeitsrecht.de | 23. Juni 2011 — Das BAG hat gestern endgültig über den (bereits besprochenen) Fall aus Schleswig-Holstein entschieden, in dem eine Kassenkraft …
JuracityBlog | 21. Februar 2010 — Bald ist es soweit: Im Zeitraum zwischen dem 1.3.2010 bis zum 31.5.2010 wird in den meisten Unternehmen der Betriebsrat und dam…
reuter-arbeitsrecht.de | 16. Januar 2010 — Jeder wird mal erwachsen. Allmählich, so der Eindruck, gilt das sogar für das AGG. Eine gewisse Exotik haftet den Fällen nach …
USA Recht | 24. Juli 2010 — Zusammenfassung des Artikels von Herrn Andreas Bernd Kühner ( Artikel als pdf ): Englisch ist heute die unbestrittene intern…
Fachanwalt Arbeitsrecht | 14. Oktober 2009 — Zu den häufigeren Fragen mit denen sich das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren zu befassen hat gehört, ob ein Arbeitgeber für di…