TEXTBAUSTEINE
am 22.02.2006 von LawBlog
Ein Ermittlungsrichter am Amtsgericht Kassel hat die Durchsuchung einer Wohnung angeordnet. Sein Beschluss enthält eine merkwürdige Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde zulässig. Sie ist innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung schriftlich beim Amtsgericht Kassel oder Landgericht Kassel durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Nun ja.
Durchsuchungsbeschlüsse sind gemäß § 304 Strafprozessordnung mit der einfachen Beschwerde anfechtbar (Meyer-Goßner, StPO, § 105 Randnummer 15). Diese einfache Beschwerde ist grundsätzlich nicht an eine Frist gebunden.
Überdies beträgt die Einlegungsfrist für eine sofortige Beschwerde im Strafverfahren gemäß § 311 Strafprozessordnung nicht …
Was ist Was
LawBlog / Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist a) für den Fall, dass der Beschwerdewert von 200,00 € überschritten wird, die sofortige Beschwerde, b) andernfalls, die befristete Erinnerung zulässig. Die Rechtsbehelfe müssen binnen einer Not…
Triumphierender Ton
LawBlog / Gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers in einer Straf- oder Bußgeldsache ist die sofortige Beschwerde zulässig. Diese Beschwerde muss innerhalb einer Woche nach Zustellung der Entscheidung eingelegt werden. Normale Beschwerden s…
BVerwG 2 B 69.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Vorbringen der Beschwerde rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.1 Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Beschwerde beigelegte grundsätzliche Bedeutung. Zur Klärung…
BVerwG 2 B 58.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Vorbringen der Beschwerde rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.1 Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Beschwerde beigelegte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs.…
BVerwG 6 B 10.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; unterschwelliges Vergabeverfahren; Rechtsweg; öffentlich-rechtliche Streitigkeit; bürgerlich-rechtliche Streitigkeit; Verweisung.…
Nichts gewonnen und als zu gierig geoutet.
InsoBlog.de / Dem Rechtspfleger oder der Rechtspflegerin beim Amtsgericht Braunschweig wird es eine kleine Genugtuung sein. Der Insolvenzverwalter könnte etwas kleinlaut sein. Es geht um das Reizthema Vergütungsbeschlüsse. Für die Arbeit als vorläufiger Inso…
