Teure zehn Minuten
am 29.04.2008 von LawBlog
Der Vorwurf ist schröcklich: “Parkzeit um 9.27 Uhr abgelaufen!” Das sind 10 Minuten! Klar, dass die Firma Contipark, welche den Parkraum vor dem Düsseldorfer Hauptbahnhof bewirtschaftet, aus vollen Rohren schießt. Von meiner Mandantin, die Halterin des fraglichen Pkw ist, will Contipark folgende Beträge:
Tagesentgelt bzw. 3-facher Stundensatz 9,00 €
Vertragsstrafe 20,00 €
Halterermittlungskosten 10,20 €
Mahngebühren 7,50 €
Das macht stolze 46,70 €. Beinahe fünf Euro pro angeblich überzogener Minute.
Mir bleibt da nur, Contipark zu bitten, sich doch an den Fahrer des Pkw zu wenden. Die “Halterhaftung” gilt zunächst mal nur im Rahmen der Straßenverkehrsordnung, wenn Bußgeldbehörden Knöllchen verteilen. Contipark kann sich nur auf einen Vertrag berufen, aber halt auch nur gegenüber ihrem Vertragspartner. Das ist derjenige, der das Auto abgestellt hat. Meine Mandantin war das aber nciht.
Auch ansonsten scheinen mir die “Vertrags- und Einstellbedingungen” fragwürdig, wenn sie solche …
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