Teure Videoüberwachung

Hessisches LAG, Urteil vom 25.10.2010, 7 Sa 1586/09

Eine Überwachung des Arbeitsplatzes per Videokamera kann für Arbeitgeber teuer werden. Ein Arbeitgeber hatte gegenüber der Eingangstür zum Büro seiner Arbeitnehmerin eine Videokamera angebracht. Die Kamera war nicht nur auf den Eingangsbereich, sondern auch auf den Arbeitsplatz der Arbeitnehmerin gerichtet. Die Arbeitnehmerin klagte gegen ihren Arbeitgeber und verlangte von diesem Schadensersatz. Der Arbeitgeber muss ihr eine Entschädigung zahlen. In erster Instanz erhielt sie einen Betrag in Höhe von 15.000 EUR zugesprochen, der vom LAG auf 7.000 EUR herabgesetzt wurde. Die Videoüberwachung stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) dar. Es wäre dem Arbeitgeber möglich gewesen, die Kamera nur auf den Eingangsbereich des Büros auszurichten. Den Einwand des Arbeitgebers, die Kamera sei nicht ständig in Funktion gewesen, tat das LAG als unerheblich ab. "Allein…

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Erschienen 8. Februar 2011 auf http://www.arbeit-familie.de/blog/.

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