Teure Trennung
am 23.07.2008 von http://log.handakte.de/
Die Trennung von ihrem Geschäftsführer kann für eine Gesellschaft ein nicht zu unterschätzendes wirtschaftliches Risiko bedeuten. Denn dieser darf die Kenntnisse, die er im Rahmen seiner Tätigkeit erworben hat, nach dem Ende seines Anstellungsverhältnisses für eigene Erwerbstätigkeit verwenden. Er ist also berechtigt, mit der Gesellschaft in Konkurrenz zu treten. Dies ist insbesondere bei vertriebsorientierten Unternehmen und Dienstleistern ein Problem. Denn der Geschäftsführer hat nicht nur direkten Zugriff auf Kundenlisten und operatives Know-how, sondern meist auch direkten Kontakt zumindest zu den wichtigsten Kunden.
Mit seinem jüngsten Urteil zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten hat der Bundesgerichtshof den Konkurrenzschutz vor ehemaligen Geschäftsführern und somit die unternehmerische Wettbewerbsfähigkeit insgesamt gestärkt …
Versorgungszusage für Gesellschafter-Geschäftsführerehegatten
Blickpunkt Recht & Steuern / Sagt die GmbH nur einem ihrer beiden zu gleichen Teilen beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer eine Altersversorgung zu, so ist der diesem Gesellschafter-Geschäftsführer zustehende Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen auch dann um 16 v.H. de…
Der selbständige GmbH-Geschäftsführer
Blickpunkt Recht & Steuern / Bisher galt stets die Ansicht, dass der Geschäftsführer einer GmbH stets Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (d.h. als Arbeitnehmer) erzielt. Dies ist jedoch, wie der Bundesfinanzhof nunmehr in Änderung seiner Rechtsprechung geurteilt ha…
Ehemaliger Geschäftsführer
Blickpunkt Recht & Steuern / Ist in einer GmbH & Co. KG ein Arbeitnehmer zum Geschäftsführer der persönlich haftenden GmbH aufgestiegen und wird dann als Geschäftsführer abberufen, so lebt das alte Arbeitsverhältnis in der Regel nicht wieder auf. Vereinbaren die Partei…
Auflösend bedingte Geschäftsführerbestellung
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Geschäftsführer einer GmbH kann, so der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil, unter einer auflösenden Bedingung bestellt werden. Sieht der Bestellungsakt vor, dass das Amt endet, wenn der Geschäftsführer ab einem bestim…
Keine Rentenversicherungspflicht für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
www.unternehmensjurist.de / Das Arbeitsrechtblog berichtet über eine Neuregelung durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006, nach dem entgegen des Urteils des Bundessozialgerichtes vom 24.11.2005 zur Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern selbständige GmbH-Geschä…
Mittelbare Leistungen als Sondervergütungen des oHG-Gesellschafters
Blickpunkt Recht & Steuern / Wird die Geschäftsführung für eine OHG durch eine an dieser nicht selbst beteiligte GmbH erledigt, so sind die Zahlungen der OHG an die GmbH für diese Tätigkeit Sondervergütungen des Gesellschafters der OHG, wenn dieser als Geschäftsführer de…
» dejure.org / Rechtsprechung: II
» Geschäftsführer: Teure Trennung - Recht & Steuern - Wirtschaft - FAZ.NET
23.07.2008 10:30 - Geschäftsführer: Teure Trennung Was kostet der Schutz vor Konkurrenz durch ehemalige Geschäftsführer Eine Trennung kann teuer werden wie Rechtsanwalt Jörn Chr…
