Teure Missachtung
am 03.09.2007 von http://www.palawa.de
Manchmal kann man nur staunen. Die Tage wurde ein Mandat jenseits von Gut und Böse an mich herangetragen. In der Sache geht es um eine Standardabmahnung auf eBay.
Auf die Abmahnung reagierte der Mandant nicht, weil er die Sache zunächst für einen Witz hielt. Was folgte war die Einstweilige Verfügung. Der zugestellte Beschluss erschien ihm unbegründet. Die anschließend übersandte Abschlusserklärung strafte er mit Missachtung. Was folgte war die Hauptsacheklage. Nun ja, kein Grund sich Sorgen zu machen.
Nach alle dem war es dann auch nur konsequent, den Fristablauf für die Klageerwiderung vor knapp 4 Wochen zu ignorieren. Da half auch nicht der Hinweis des Landgerichts, dass die Klageerwiderung durch einen Rechtsanwalt erfolgen müsse. Bisheriger Kostenstand - sollte es noch zur mündlichen Verhandlung kommen - ca. 2700 EUR netto alleine an gegenrischen Anwaltskosten. Da hätte man viel Geld sparen können.
Bei der Gelegenheit …
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