Teure Hobbyphysiologie einer Staatsanwältin

Über die abstruse Hobbyphysiologie einer sturen Staatsanwältin war hier ja schon berichtet worden.

http://ra-melchior.blog.de/2006/01/17/hobbyphysiologie~479067

Trotz erheblicher Gegenwehr der Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren hatte die StA Dresden unsinnigerweise einen Strafbefehl wegen Körperverletzung gegen den Mandanten beantragt, den das AG Dresden auch erlassen hat.

Nach - wohl selbstverständlichem (!) - Einspruch gegen den Strafbefehl und ausführlichen Schutzschriften und Beweisanträgen der Verteidigung - u.a. Einholung eines interdisziplinären Sachverständigengutachtens zur Frage der Unmöglichkeit der behaupteten Verletzungen des angeblich Geschädigten - hatte das Gericht Termin zur Hauptverhandlung anberaumt. Nach weiteren Schutzschriften und einer telefonischen Erörterung der Sach- und Rechtslage hat sich das Gericht nun doch bereit gefunden, die Sache gem. § 153 StPO einzustellen, und die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Mandanten der Staatskasse auferlegt.

Letztere betragen immerhin 792,05 €, eine Ausgabe, di…

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Themen: Dresden , Melchior

Erschienen 15. November 2006 auf http://ra-melchior.blog.de.

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