Teure Geschenke – § 37b EStG
Mich trifft der Schlag in Form eines Steuerbescheides aufgrund einer Lohnsteueraußenprüfung.
Wir sollen pauschal die Steuern für Geschenke übernehmen. Für kenne ich das ja. Für Geschäftsfreunde und für Mandanten war mir die Regelung schlicht
unbekannt, und ergibt sich auch nicht aus dem Gesetz: § 37b EStG, denn das zweite Wort der Vorschrift lautet “können”!
Der Liebesbrief des Finanzamtes sieht das so:
Durch das Jahressteuergesetz 2007 ist eine neue Vorschrift in das eingefügt worden (§ 37b EStG), nach der aus Vereinfachungsgründen
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, bis zu einem Höchstbetrag von
10.000 € mit 30 % pauschal versteuert werden können (z. B. Belohnungsessen, Geschenke usw.).
Bemessungsgrundlage für die Pauschalsteuer sind die Aufwendungen des Arbeitgebers zuzüglich Umsatzsteuer.
Die Pauschalierungsvorschrift gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Sachzuwendungen, die Firmen und Betriebe an…
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