Teure Eitelkeit eines YouTube-Fahrers

Wissen Sie, was ein YouTube-Fahrer ist? So jedenfalls könnte man einen norwegischen Autofahrer bezeichnen, der mit seiner Limousine rasante Fahrten durch das skandinavische Land unternommen und diese aus der Fahrerperspektive gefilmt und dann bei YouTube als Video ins Internet gestellt hat. Wie die netzeitung berichtet, war auf den Videos der Tachometer des Fahrzeuges zu sehen und der zeigte Spitzengeschwindigkeiten bis zu 240 km/h an. Weil in ganz Norwegen eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gilt, nahm die polizei, die scheinbar zufällig auf das Video gestoßen war, im Internet die Ermittlungen nach dem Täter auf und konnte diesen schließlich identifizieren. Gegen den Mann wurde eine Strafe von 1.025 Euro verhängt, wobei eine aufgrund der Videos ermittelte Durchschnittsgeschwindigkeit von 139 km/h zugrunde gelegt wurde. Der wilde Raser hat das Video inzwischen aus dem Netz genommen, heißt es in dem Bericht. Dabei könnte der Mann seiner Eitelkeit jetzt ungehindert frönen, bestraft ist er ja bereits. Anmerkung: Die Tendenz zur Selbstüberführung im Internet wächst zusehends. Anscheinend verführen persönliche Eitelkeiten und manchmal auch eine gewisse dumpfbackene Sorglosigkeit dazu, die Gefahren des Entdecktwerdens zu unterschätzen und selbst schwerwiegende Straftaten in einer den Täter durchaus identifizierbaren Weise ins Internet zu stellen. Da gibt es das Phänomen des "happy slapping", welches sich dadurch auszeichnet, dass zumeist jugendliche Täter willkürlich herausgegriffene Opfer angreifen und malträtieren, das Tatgeschehen mit Handycameras aufnehmen und dann im Netz veröffentlichen. Selbst Morde sind auf diese Weise schon aufgedeckt worden. Im STRAFBLOG habe ich vor kurzem über die Massenvergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens in der Schweiz berichtet, bei der die Täter das Geschehen ebenfalls gefilmt haben und vermutlich ins Netz stellen wollten. Auch der Attentäter von Emsdetten hat seine Tat mehrfach im Internet angekündigt. Hier könnte es sich allerdings auch um einen ungehörten Hilferuf gehandelt haben. Jedenfalls scheint die durch das Internet eröffnete Möglichkeit, sich selbst oder sein Tun einer breiten Masse zu präsentieren, auf manche Zeitgenossen eine derartige Faszination auszuüben, dass sie dafür ein hohes Risiko in Kauf zu nehmen bereit sind. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Youtube , You Tube Slebst Mord Oder ähnliches
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 5. Dezember 2006 auf http://www.strafblog.de.

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