Testamentserstellung
Wenn Sie wissen, wem Sie Ihr Hab und Gut nach Ihrem Ableben anvertrauen wollen, gilt es, dies rechtswirksam zu Papier zu bringen. Wir
verraten Ihnen, wie es geht:
Sie müssen das Testament eigenhändig, also handschriftlich, schreiben (nicht per PC oder Schreibmaschine). Der Text muss mit Ihrer
eigenen vollen Unterschrift abschließen. Sofern diese Formvoraussetzungen nicht erfüllt sind, ist das Testament unwirksam.
Sie sollten das Testament außerdem mit Zeit- und Ortsangabe versehen. Sofern Ihr Testament mehrere Seiten umfasst, sollten Sie diese
durchnummerieren.
Um sicher zu stellen, dass das Testament im Erbfall aufgefunden wird und es vor Unterdrückung oder Fälschung zu schützen, können Sie
es bei einem Amtsgericht Ihrer Wahl in amtliche Verwahrung geben. Eine Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung stellt keinen Widerruf
des Testaments dar.
Sie können ein errichtetes Testament widerrufen, indem Sie es entweder vernichten oder eine neue letztwillige Verfügung errichten.
Darin sollten Sie ausdrücklich erklären, dass das alte Testament widerrufen ist.
Für ein Ehegattentestament sind noch folgende Besonderheiten zu beachten: Es genügt, dass einer der Eheleute den handschriftlichen
Text schreibt. Allerdings müssen beide Eheleute unterschreiben.
In einem Ehegattentestament können wechselbezügliche Verfügungen, d.h. solche Verfügungen, von denen anzunehmen ist, dass die des
einen nicht ohne die des anderen getroffen sein würden, nach dem Tod eines Ehegatten vom überlebenden Ehegatten nicht mehr verändert
werden.
Zu Lebzeiten beider Ehegatten können Ehegatten wechselbezügliche V…
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