Test nicht bestanden

Glück gehabt. Schreibt uns doch heute ein Herr - nennen wir ihn “Blümchen”:

>Sehr geehrte Damen und Herren, > > > > müssen bei Präsentationen von Ärzten auf fremden Webseiten, siehe > > www.zahnarztxxxx.com unter: Zahnärzte Deutschland die jeweiligen > > Kontaktdaten der zuständigen Ärztekammer, die kassenärztliche Vereinigung > > und die ärztliche Berufsordnung aufgeführt werden? Über eine Antwort freuen > > wir uns. > > > > Mit f…

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Erschienen 10. September 2007 auf http://blog.juracity.de.

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