test

Das am 29.11.2011 verabschiedete französische Gesetz zur Finanzierung der Sozialversicherung 2012, das in den nächsten Tagen im Gesetzblatt veröffentlicht wird, setzt den Höchstbetrag vom sozialversicherungsfreien Teil der Abfindung bei der Kündigung eines französischen Arbeitsvertrages (indemnités de licenciement) herab.

Abfindungen sind nach französischem Sozialrecht nicht von der Sozialversicherungspflicht komplett befreit.

Der Höchstbetrag vom sozialversicherungsfreien Teil wurde bereits mit dem Gesetz zur Finanzierung der Sozialversicherung 2011 herabgesetzt. Die Befreiung der Sozialabgaben wurde von sechs Mal auf drei Mal der jährlichen Bemessungsgrenze der Sozialversicherung (plafond de la Sécurité Sociale) herabgesetzt.

Noch vor der Umsetzung der Bestimmungen vom Gesetz zur Finanzierung der Sozialversicherung 2011 für das Jahr 2012 hat das Gesetz zur Finanzierung der Sozialversicherung 2012 den Höchstbetrag vom sozialversicherungsfreien Teil der Abfindungen weiter gesenkt.

Artikel L242-1 Abs. 12 des Sozialversicherungsgesetzesbuchs in der derzeitigen Fassung sieht vor, dass Entschädigungen vom Arbeitgeber anlässlich der Kündigung eines Arbeitsvertrages bis zu einem Betrag i.H.v. dreimal der jährlichen Bemessungsgrenze der Sozialversicherung (für 2011: Eur 106.056,00) von Sozialabgaben befreit werden. Der von den Sozialabgaben befreite Betrag wird ebenfalls innerhalb dieser Grenze noch begrenzt. Diese zweite Grenze bezieht sich (gegebenenfalls) auf die vom Tarifvertrag vorgesehene Abfindung, die Vergütung des Arbeitnehmers bzw. einen Teil der ausgezahlten Entschädigung.

Das Gesetz zur Finanzierung der Sozialversicherung 2012 setzt diese Befreiung der Sozialabgaben auf zwei Mal die jährliche Bemessungsgrenze der Sozialversicherung (für 2012: Eur 72.744,00) herab, die wiederum durch die drei vorgenannten Grenze beschränkt wird.

Übergangsbestimmungen gelten für Abfindungen, welche anlässlich einer im Jahre 2011 ausgesprochenen Kündigung des französischen Arbeitsvertrages erst im Jahre 2012 bezahlt werden. Die Befreiung der Sozialabgaben gilt für einen Betrag bis zu dreimal der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung.

Bei Abfindungen, die im Jahre 2012 für eine ebenfalls im Jahre 2012 ausgesprochene Kündigung ausbezahlt werden, beläuft sich der Höchstbetrag vom sozialversicherungsfreien Teil der Abfindung auf drei Mal die jährliche Bemessun…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Sozialversicherung
Rechtsgebiet: Baurecht

Erschienen 28. Dezember 2011 auf http://blog.deutsch-franzoesicher-rechtsanwalt-aus-frankreich.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Französisches Sozial und Arbeitsrecht: Herabsetzung des Höchstbetrages vom sozialversicherungsfreien Teil der Abfindung anlässlich…

Rechtsanwalt in Frankreich | 28. Dezember 2011 — Das am 29.11.2011 verabschiedete französische Gesetz zur Finanzierung der Sozialversicherung 2012, das in den nächsten Tagen im…

Französisches Sozial- und Arbeitsrecht – Herabsetzung des Höchstbetrages vom sozialversicherungsfreien Teil der Abfindung anlässli…

Rechtsanwalt in Frankreich | 28. Dezember 2011 — Das am 29.11.2011 verabschiedete französische Gesetz zur Finanzierung der Sozialversicherung 2012, das in den nächsten Tagen im…

Französisches Sozial- und Arbeitsrecht – Herabsetzung des Höchstbetrages vom sozialversicherungsfreien Teil der Abfindung anlässli…

Rechtsanwalt in Frankreich | 27. Dezember 2011 — Das am 29.11.2011 verabschiedete französische Gesetz zur Finanzierung der Sozialversicherung 2012, das in den nächsten Tagen im…

Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2012

Kanzlei.Schuck. | 18. Januar 2012 — Das Bundeskabinett hat am 5.10.2011 folgende neue Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2012 beschlossen: - Vorläufiges …

Landwirtschaftliche Sozialversicherung 2009

Rechtslupe | 30. Dezember 2008 — Das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, das zum Jahreswechsel 2009 in Kraft tritt…

Sozialversicherung 2012 - neue Rechengrößen

Arbeitsrecht Chemnitz | 11. Oktober 2011 — Das Bundeskabinett hat neue Rechtengrößen für die Sozialversicherung ab 2012 festgestellt. Dies bedarf noch der Zustimmung des Bun…

Pflegeurlaub Gesetz: Sozialversicherung: Unbezahlter Pflegeurlaub durchgesetzt

LohnPraxis-Weblog | 23. Oktober 2007 — Ihre Mitarbeiter können sich künftig für die Pflege von Angehörigen von der Arbeit freistellen lassen. Dies regelt unter andere…

Bundeskabinett beschließt neue Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2012

BLEIL | 6. Oktober 2011 — Das Bundeskabinett hat laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 05.10.2011 die neuen Recheng…

Rechengrößen in der Sozialversicherung 2010

Anwalt bloggt | 28. November 2009 — Der Bundesrat hat am 27.11.09 der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2010 zugestimmt. Mit der …

Abfindungen wegen einer Änderung der Arbeitsbedingungen sind beitragspflichtig

andreas-buschmann.net | 15. November 2006 — Erhält ein Arbeitnehmer eine Abfindung als Ausgleich für eine Verschlechterung seiner Arbeitsbedingungen, ist die Abfindung b…

Berton & associés - Prestations

Rechtsberatung im französischen Arbeitsrecht durch Spezialisten


Rechtsanwalt Frankreich Französisches Recht Anwalt Frankreich | Berton & Associés

Deutsch-französische Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich berät im Wirtschaftsrecht


Französisches Arbeitsrecht| Berton & Associés