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Terrorstaat nicht immun

am 05.09.2006 von http://www.recht.us/amrecht

CK - Washington.   Staaten genießen Immunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act, 28 USC §§1602 - 1611, der sie vor Klagen wegen hoheitlicher Handlungen schützt. Eine Ausnahme in §607(a)(7) FSIA nimmt ihnen diesen Schutz bei behaupteten Terroraktivitäten und räumt den US-Gerichten die sachliche Zuständigkeit ein.
In Sachen Olivia Rux et al. v. Republic of Sudan, Az. 05-2003, beurteilte das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks die Anwendbarkeit der Terrorregel im Zusammenhang mit dem Angriff auf das US-Kriegsschiff Cole in Yemen.
Es prüfte …

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