Terminverlegung: Richter dürfen doch nicht alles

Geldbuße / Straßenverkehrsordnung / Terminverlegung / rechtliches Gehör / Rechtsbeschwerde OLG Bamberg, Beschluss vom 04.03.2011, Az.: 2 Ss Owi 209/2011

Gegen den Betroffenen wurde eine Geldbuße in Höhe von 140 Euro festgesetzt, weil er den vorgeschriebenen Mindestabstand nach § 4 I, III StVO nicht eingehalten hatte. Den dagegen eingelegten Einspruch verwarf das Amtsgericht Bayreuth durch Urteil gemäß § 74 II OWiG, da der Betroffene zur Hauptverhandlung nicht erschienen ist.

Zwar sei von seinem Verteidiger ein Antrag gestellt worden, die Hauptverhandlung zu verlegen, allerdings sei das Gericht diesem Wunsch nicht nachgekommen. Diese Entscheidung steht grundsätzlich im Ermessen des Gerichts. Im vorliegenden Fall sei es dem Betroffenen zuzumuten gewesen, ohne seinen Verteidiger zu erscheinen. Damit lag nach Ansicht des Amtsgerichts keine ausreichende Entschuldigung für das Ausbleiben des Betroffenen vor.

Hiergegen wendet sich der Betroffene mit seinem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde, den er wie auch die damit vorsorglich eingelegte Rechtsbeschwerde (§ 80 Abs. 3 S. 2 OWiG) mit der Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör begründet.

Das OLG entschied zugunsten des Betroffenen, dass die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgericht zugelassen werde und das Urteil aufgehoben wird. Insbesondere hätte vom Tatrichter eine Verlegung des Termins problemlos erfolgen können:

„Im Übrigen war ein sachgerechtes Umdisponieren seitens des Tatrichters in dieser Bagatellsache bei lediglich einem sonstigen Verfahrensbeteiligten/Zeugen auf Grund der unverzüglichen Kollisionsanzeige durch den Verteidiger problemlos möglich.

Das dagegen vorgeschobene Argument des Tatrichters, dem stehe der Aspekt vorrangiger Verfahrensbeschleunigung entgegen, “insbesondere weil ansonsten an dem frei gewordenen Termin unter Einhaltung der Ladungsfrist kein anderes Verfahren terminiert werden könnte”, ist abwegig.

Durch diese unsachgemäße, vom Gesetz nicht gedeckte Verfahrensweise des Tatrichters blieb das bei Durchführung der Hauptverhandlung zur Sache zu erwartende, in der Rechtsbeschwerdebegründung noch hinreichend (§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO, § 80 Abs. 3 OWiG) ausgeführte Vorbringen des Betroffenen zur Richtigkeit des gegen ihn erhobenen Schuldvorwurfs und zum Rechtsfolgenausspruch rechtsfehlerhaft unberücksichtigt. Mit der Verwerfung des Einspruchs der Betroffenen nach § 74 Abs. 2 OWiG wurde deshalb nicht nur gegen einfaches Verfahrensrecht verstoßen, sondern insbesondere auch dem Betroffenen das rechtliche Gehör in der Sache selbst unzulässigerweise beschnitten (Art. 103 Abs. 1 GG; vgl. BayObLG, Beschlus…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Rechtsanwalt , Bayreuth , Rechtliches Gehör , Stvo , Hauptverhandlung , Amtsgericht , Olg Bamberg , Verteidigung , Verfahrensbeschleunigung , Rechtsbeschwerde , Terminverlegung , Geldbusse , Mindestabstand , Strassenverkehrsordnung

Erschienen 24. August 2011 auf http://www.strafrecht-bundesweit.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Kammergericht zur Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen des Betroffenen

Verteidiger aus Berlin | 3. April 2011 — Liegen die Voraussetzungen für die Entbindung vom persönlichen Erscheinen im Hauptverhandlungstermin gem. § 73 Abs.2 OWiG vor, …

OLG Celle: Wie man einem Bußgeldbescheid entkommen kann

RA Dr. Böttner | 5. Februar 2012 — Geldbuße / Rechtsfahrgebot / Zustellung / Verteidigung / Einspruch / Verfolgungshindernis / Zustellungsmangel OLG Celle, Besc…

OLG Ffm: Anordnung des persönlichen Erscheinens im OWi-Verfahren

Andere Ansicht | 5. November 2011 — Die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Betroffenen steht nicht im freien Ermessen des Gerichts, sondern ist an das Er…

Verteidiger auch nicht da – Einspruch wird verworfen. Geht das?

Heymanns Strafrecht Online Blog | 15. Juni 2011 — Die Frage ist mit einem eindeutigen und klaren “Nein” zu beantworten. Anders das AG in dem dem Beschl. des OLG Jena v.16.05.201…

Vollmacht „um zwei Ecken”

VollMachtsBlog | 22. November 2007 — Einen besonderen Fall des Fehlens einer schriftlichen Vollmacht hatte das OLG Hamm zu entscheiden: Ein Anwalt hatte im Au…

Entbindungsantrag – auch in der Hauptverhandlung noch nicht zu spät

Heymanns Strafrecht Online Blog | 14. Februar 2012 — Ein Mittel, die Verwerfung des Einspruchs des unentschuldigt nicht erschienenen Betroffenen nach § 74 Abs. 2 OWiG zu verhindern…

Zum Umfang der Verschwiegenheitspflicht eines Rechtsanwalts

RA Dr. Böttner | 1. Mai 2011 — Ordnungswidrigkeit / Rechtsbeschwerde / Verschwiegenheitspflicht / Rechtsanwalt 1. Senat für Bußgeldsachen des KG Berlin, Az.…

Zum Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers

RA Dr. Böttner | 16. Mai 2011 — Ordnungswidrigkeit / Beschwerde / Akteneinsichtsrecht / Strafverteidiger 1. Kammer für Bußgeldsachen des LG Ellwange, Az.: 1 …

Blutentnahme bei Verkehrsordnungswidrigkeit: Hauptverhandlung ohne Strafverteidigung?

RA Dr. Böttner | 16. April 2012 — OLG Köln, Beschluss vom 27.10.2011, Az.: III 1 RBs 253/11 Das Amtsgericht Bergisch Gladbach verurteilte den Betroffenen wege…

Die Absicht “schulmeisterlich zu belehren”…..

Heymanns Strafrecht Online Blog | 2. August 2011 — reicht nicht aus, um einen Antrag des Betroffenen, ihn von der Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung zu entbinden (§ 7…

Anwalt & Strafverteidiger Blog Hamburg - Aktuelle Nachrichten, Entscheidungen und Informationen zum Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner

Im Anwalt & Strafverteidiger Blog Hamburg finden Sie aktuelle Entscheidungen, Informationen und Nachrichten zum Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bereitgestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner