Terminsgebühr für Besprechung unter Anwälten
Rechtslupe | 11. August 2010 — Bespricht der Anwalt des Anspruchsgegners mit dem Anwalt des Anspruchstellers, dem ein Klageauftrag erteilt ist, die Angelegenh…
Mancher Anwalt grämt sich über die niedrigen Gebührensätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Dabei schlummern im RVG und dem begleitenden Vergütungsverzeichnis manche ungehobene Schätze. Spricht: Gebührentatbestände, die der Anwalt nicht abrechnet, weil er sie schlicht nicht kennt. Ein Beispiel für eine solche Gebühr, dessen Existenz der BGH erst kürzlich wieder bestätigt hat (IX ZR 198/09 vom 1.07.10):
“Die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV entsteht gemäß § 2 Abs. 2 RVG, Teil 3 Vorb. 3 Abs. 3 Variante 3 VV auch durch die Mitwirkung an einer auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts. Diese Voraussetzungen sind in der dem Streitfall zugrunde liegenden Konstellation zugunsten der klagenden Rechtsanwälte erfüllt. Während ein bereits laufendes Verfahren erledigt wird, kann nur ein Verfahren, das noch nicht begonnen hat, vermieden werden. Deshalb braucht der Anspruch, der Gegenstand der Besprechung ist, nicht bereits bei Gericht anhängig gemacht worden zu sein. Vielmehr will der Gesetzgeber die außergerichtliche Streiterledigung dadurch fördern, dass die Terminsgebühr auch dann anfällt, wenn der Anwalt nach Erteilung des Klageauftrags an einer auf die Vermeidung des Verfahrens gerichteten Besprechung mitwirkt (BT-Drucks. 15/1971 S. 148; BGH, Urt. v. 8. Februar 2007 – IX ZR 215/05, NJW-RR 2007, 720 Rn. 7, 8). Voraussetzung für die zugunsten des Anwalts des Anspruchstellers anfallende Terminsgebühr ist danach lediglich die Erteilung eines unbedingten Klageauftrags, nicht jedoch die Einreichung de… » Vollständiger ArtikelErschienen 29. September 2010 auf http://www.rechthaber.com.
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RSV-Blog | 29. Juni 2007 — Auf die Klage gegen eine KFZ-Versicherung kam es zum Telefonat zwischen Klägeranwalt und der beklagten Versicherung. Man verstä…
Rechtslupe | 8. Februar 2012 — Die Terminsgebühr für eine auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung ohne Beteiligung des Gerich…
RSV-Blog | 26. März 2007 — Bei der Abrechnung mit allen Rechtsschutzversicherern hat es immer wieder Streit um die Frage gegeben, ob Voraussetzung für …
beck-blog | 9. Januar 2010 — Keine andere der durch das RVG neu eingeführten Gebühren macht in der Praxis so häufig Anwendungsschwierigkeiten wie die Termin…
beck-blog | 19. Juli 2011 — Man wird den Eindruck nicht los, dass sich die Rechtsprechung mit der Terminsgebühr in der Entstehungsvariante der außergericht…
beck-blog | 16. Februar 2012 — Der BGH hat die unglückliche Rechtsprechung, wonach eine Terminsgebühr für eine außergerichtliche Erledigungsbesprechung nur in…
beck-blog | 21. August 2010 — Die Terminsgebühr in der Entstehungsvariante der außergerichtlichen Besprechung hat erneut den BGH beschäftigt. Im Urteil vom …
Rechtslupe | 8. Februar 2012 — Betrifft eine auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts mehrere zw…
Andere Ansicht | 7. Februar 2012 — Bloße Verfahrensabsprachen allein (hier zu einem Ruhen des Verfahrens) lassen die Termingebühr nach Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG nicht…
Ab 1. Juli sollten Mandanten bereits vor Auftragserteilung mit ihrem Anwalt �ber die H�he der Geb�hren f�r Beratung und Gutachten sprechen und eine Vereinbarung treffen. Die f�r die Beratung gesetzlich vorgeschriebenen S�tze
Nach RVG erhält der beauftragte Rechtsanwalt (Untervertreter) für die Wahrnehmung eines Termins nach Nr. 3401 eine Verfahrensgebühr in Höhe der Hälfte der dem Hauptbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr. Zusätzlich erhält er eine Terminsgebühr nach Nr. 3402.
Das Bundesjustizministerium hat eine FAQ Anwaltsgebühren veröffentlicht. ...