Terminsgebühr und Erhöhungsgebühr bei sozialrechtlicher Untätigkeitsklage

Das LSG hat sich nun in seinem Beschluss vom 12. Mai 2010 in dem Verfahren L 2 SF 342/09 E mit der heftig umstrittenen Frage, welche Gebühren bei einer sozialrechtlichen Untätigkeitsklage entstehen befasst und festgestellt, dass es sich dann, wenn auf eine Untätigkeitsklage der begehrte Bescheid erlassen und die Klage für erledigt erklärt wird, um ein angenommenes Anerkenntnis im Sinne der Nr. 3106 VV-RVG handelt, wenn die Frist des § 88 SGG abgelaufen ist und ein zureichender Grund für die verspätete Entscheidung nicht vorliegt. Ausserdem sei nach dem eindeutigen Wortlaut der Nr. 1008 VV-RVG die Verfahrensgebühr zu erhöhen, wenn Auftraggeber des Rechtsanwaltes mehrere Personen in derselben Angelegenheit sind. Unerheblich ist, ob es ausgereicht hätte, dass nur ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft den Rechtsanwalt beauftragt hätte.

In seiner Entscheidung führt das Landessozialgericht u.a. folgendes aus:

[...] Nach der Nr. 3106 VV-RVG entsteht eine Terminsgebühr in Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG) auch, wenn das Verfahren nach angenommenem Anerkenntnis ohne mündliche Verhandlung endet. [...] Wird auf eine Untätigkeitsklage der begehrte Bescheid erlassen und die Klage daraufhin für erledigt erklärt, handelt es sich nur dann um ein angenommenes Anerkenntnis im Rechtssinne, wenn die Frist des § 88 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) abgelaufen ist und ein zureichender Grund für die verspätete Entscheidung nicht vorliegt (vgl. SG VV., Beschluss vom 16. Juni 2008, S 4 R 89/07). [...] …Nr. 1008 VV-RVG, wonach die Erhöhung in Betracht kommt, wenn Auftraggeber mehrere Personen in derselben Angelegenheit sind. Außerdem muss sich der von mehreren Auftraggebern beauftragte Rechtsanwalt auch jeweils mit verschiedenen Personen auseinandersetzen, was regel…

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Themen: Sozialrecht , Alg II , Lsg Hessen , Terminsgebühr , Sgg , Lsg , Erhöhungsgebühr , NR 1008 VV Rvg , Nr. 3103 Rvg , Nr. 3106 Rvg , Untätigkeitsklage

Erschienen 3. September 2010 auf http://www.sokolowski.org/.

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