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Tempo 90 bei Schnee und Hagel kann grob fahrlässig sein

am 22.01.2005 von http://www.bleil.de/

Das Landgericht Hannover hat mit Urteil vom 8. Oktober 2003 (Az. O 141/03) entschieden, dass Autofahrer bei einem Schnee- und Hagelschauer ihre Geschwindigkeit im eigenen Interesse deutlich reduzieren sollten. Wer beispielsweise auf einer Bundesstraße bei …

Vorher bei http://www.bleil.de/ (BLEIL Versicherungsmakler GmbH)

» Für Lebenspartner keine Hinterbliebenenrente

» Schadensersatz auch für Ehepartner

» Auch ohne Antrag besteht Leistungsanspruch

» Crash mit Automatik-Fahrzeug

» Kein Hagelschaden bei verstopftem Rohr


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