Tellerrand: Bundesanzeiger nur noch elektronisch

Der Bundesanzeiger soll künftig ausschließlich elektronisch über das Internet herausgegeben werden. Dies sieht die Bundesregierung mit dem von ihr eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften über Verkündungen und Bekanntmachungen vor. Grund seien die hohen Druck- und Vertriebskosten des gedruckten Bundesanzeigers.

Zu teuer

Im Bereich der Bekanntmachungen gibt allein das Bundesrecht in ca. 700 Einzelnormen den Bundesanzeiger als Bekanntmachungs- oder Veröffentlichkeitsorgan vor. Die in diesen Vorschriften bestimmten Rechtwirkungen treten also nur ein, soweit die Bekanntmachung im Bundesanzeiger ausgeführt wird. ”Druck und Vertrieb des Bundesanzeigers, der neben dem Bundesgesetzblatt das wichtigste bundesweite Amtsblatt ist, verursachen zu hohe Kosten“, heißt es in dem Regierungsentwurf (17/6610). Mit dem elektronischen Bundesanzeiger, der 2002 als Alternative eingeführt wurde, stehe inzwischen ”eine funktionsfähige elektronische Veröffentlichungsmöglichkeit zur Verfügung, die dem bisherigen gedruckten Bundesanzeiger überlegen ist“.

Größere Reichweite

Ein weiterer Grund für die vollständige Elektronifizierung ist die damit einhergehende größere Reichweite: Während der gedruckte Bundesanzeiger von nur etwa 1.700 Abonnenten bezogen werde, könne die elektronische Fassung über das Internet ungleich mehr Interessenten erreichen, so der Gesetzentwurf.

Kostensenkung = Preissenkung?

Was interessant zu erfahren wäre: Aufgrund der Veröffentlichungspflicht für Kapitalgesellschaften sind seit 2007 über eine Million deutsche Kapitalgesellschaften verpflichtet, jährlich zumindest ihren Jahresabschluss – kostenpflichtig – im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Bereits vor dieser Pflicht konnte die Bundesrepublik Deutschland ausweisl…

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Themen: Bundestag , Bundesanzeiger , Veröffentlichung , Alle Beiträge , Elektronisch , Politik Und Markt

Erschienen 22. Juli 2011 auf http://www.vergabeblog.de.

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