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TELKO VS. VERBRAUCHER

am 22.05.2006 von http://www.lawblog.de

Hat man als Kunde Ärger mit Telkos, muss man nicht unbedingt vor Gericht ziehen. Bei der Bundesnetzagentur gibt es eine Schlichtungsstelle. Das Verfahren kann sogar per E-Mail geführt werden. Aus der Verfahrensordnung:
Das Schlichtungsverfahren hat zum Ziel, im Interesse beider Parteien eine möglichst kostengünstige und schnelle …

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Interesse am Interesse

Obiter Dictum / Der Lobbyist hat das Urinteresse, interessant zu sein. Dieses Interesse möchte er gerne mit möglichst vielen Interessenten teilen. Um von möglichst vielen Interessenten interessant gefunden zu werden, ist der Lobbyist bereit, ja mutig entschlossen…

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