TELKO VS. VERBRAUCHER
am 22.05.2006 von http://www.lawblog.de
Hat man als Kunde Ärger mit Telkos, muss man nicht unbedingt vor Gericht ziehen. Bei der Bundesnetzagentur gibt es eine Schlichtungsstelle. Das Verfahren kann sogar per E-Mail geführt werden. Aus der Verfahrensordnung:
Das Schlichtungsverfahren hat zum Ziel, im Interesse beider Parteien eine möglichst kostengünstige und schnelle …
TELKO-TAG
LawBlog / Was soll’s, wo wir heute schon über Telkos lästern, noch eine aktuelle Geschichte. Diesmal geht es um den Anbieter A…r. Trotz einiger Mühen gelang es dem Mandanten nicht, sein Telefon nach der Umschaltung des Anschlusses in Gang zu b…
Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur
MCNeubert lawblog / Die Bundesnetzagentur hat eine Schlichtungsstelle eingerichtet, die auch per Email funktioniert. Wahrscheinlich werde ich die Schlichtung demnächst testen müssen, wenn die Telekom mich weiter vertröstet - angedroht habe ich es schon.…
WIPO: Workshop über Schlichtung
Handakte WebLAWg / Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) organisiert einen Workshop über Schlichtung. Er findet am 16. und 17. Oktober 2007 in Genf (Schweiz) statt. Der Workshop soll für Vertreter von Parteien, Schlichter und andere Personen, die sich m…
Alternative Streitbeilegung - eine Einordnung (Teil 2)
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / c. Schlichtung Schlichtungsverfahren sind insbesondere bekannt durch die kaufmännischen Schlichtungs- und Einigungsstellen bei den Industrie- und Handelskammern oder die Schlichtungsstellen für das Handwerk. Auch in diesem Verfahren wird durch d…
Gütliche Einigung
Vertretbar Weblawg / Rechtsanwältin S. hat ein eigenwilliges Verständnis von gütlicher Einigung: Da ich eine gütliche Einigung befürworten würde, bitte ich Sie und Ihre Mandantschaft um eine weitere Fristverlängerung bis zum 27.09.2005. Aber gerne. Im Fax vom…
Vergleich bindet Parteien
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Ein von Anwälten beider Seiten und dem Kläger zum Abschluss eines Schlichtungsverfahrens vereinbarter Vergleich darf vom Gericht in einem nachfolgenden, vom Kläger eingeleiteten Verfahren als Beweismittel fü…
Interesse am Interesse
Obiter Dictum / Der Lobbyist hat das Urinteresse, interessant zu sein. Dieses Interesse möchte er gerne mit möglichst vielen Interessenten teilen. Um von möglichst vielen Interessenten interessant gefunden zu werden, ist der Lobbyist bereit, ja mutig entschlossen…
