Wir Behalten Uns Vor: Wir behalten uns vor
LawBlog | 22. Mai 2009 — Schreiben an eine Internetfirma: Sehr geehrte Damen und Herren, wir vertreten die rechtlichen Interessen Ihrer Kundin S…
Die Telekom möchte noch Telefongebühren von der Mandantin. Diese teilt mehrfach mit, aus welchem Grunde sie die Forderung für nicht berechtigt hält. Dies ficht die Telekom natürlich überhaupt nicht an, sie lässt durch die wohlbekannten Kollegen Mahnbescheid beantragen.
Die Mandantin legt hiergegen Widerspruch ein - natürlich ohne Begründung. Nun schreiben ihr die Kollegen u.a.:
Ihr Widerspruch ist nicht nachvollziehbar. Den berechtigten Anspruch i.H.v. 452,67 € werden wir deshalb vor dem zuständigen Gericht geltend machen. Dieses Verfahren hat für sie zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten zur Folge, die höher sind als alle bisher angefallenen Gebühren. Sparen Sie sich diese Kosten und nehmen den Widerspruch zurück.
Aus meinen freundlichen Hinweis, dass die Mandantin vorgerichtlich sehr wohl mitgeteilt hat, weshalb sie die Forderung für unberechtigt hält, schreiben die Kollegen nun:
Wir haben uns mit der sachbearbeitenden Stelle unserer Mandantschaft in Verbindung gesetzt und um Überprüfung der vorgebrachte Einwendungen gebeten. Sobald uns von dort eine Mitteilung zugeht, werden wir Sie darüber informieren, ob und wie die Angelegenheit weiterverfolgt wird.
Ach, nun doch?! Das Schreiben datiert i.Ü vom o4.o5.2009, seither ist Schweigen im Walde. Erinnern werde ich natürlich nicht - aber nach Ablauf der Verjährungsfrist die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen. Dann wird sich zeigen wer die „zusätzlichen Gerichts- und Anwaltskosten" trägt.
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