Telekom muss für verzögerte Anschlussbereitstellung Strafe zahlen

Die Deutsche Telekom AG muss künftig für jeden Tag Verspätung für die Anschaltung eines Wettbewerber-Anschlusses 4 EUR Strafe an die Wettbewerber zahlen. Dies sieht der neue Standardvertrag der Bundesnetzagentur vor. Der Vertragstext enthält die konkreten Bedingungen und wechselseitigen Pflic…

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Themen: Verbraucherschutz , Regulierung , Deutsche Telekom , Deutsche Telekom AG
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 22. Dezember 2007 auf http://telefonundrecht.de.

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