Telefonwerbung und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Blickpunkt Recht & Steuern | 12. September 2006 — In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht Hamm angenommen, dass eine außerhalb einer Kundenbeziehung vorgenommene T…
Nach geltendem Wettbewerbsrecht ist ein Werbeanruf gegenüber einem Verbraucher nur zulässig, wenn dessen Einwilligung vorliegt. Ein Verbraucher handelt – anders als ein Unternehmer – außerhalb einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit. Einwilligung ist die vorherige Zustimmung. Eine solche muss der Verbraucher tatsächlich zum Ausdruck bringen, sei es durch ausdrückliche Erklärung oder aufgrund (eindeutigen) tatsächlichen Verhaltens. An letzteres stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen. Diese sog. konkludente Einwilligung liegt nur vor, wenn der Anrufer das Verhalten des Angerufenen bei objektiver Betrachtungsweise und verständiger Würdigung als tatsächliche Einwilligung bewerten darf – es bedarf also unmissverständlicher Anhaltspunkte im Verhalten des Verbrauchers. Ein zu vermutendes (mutmaßliches) Einverständnis reicht nicht. Dies gilt nicht nur bei erstmaliger Kontaktaufnahme, sog. „Cold-Callings“, sondern auch bei einem Anruf im Rahmen einer bestehenden Vertragsbeziehung.
Allein deshalb, weil ab und zu eine bestimmte Call-by-Call-Nummer gewählt wird, lässt sich sicher nicht rückschließen, der Anrufer sei mit zukünftigen Werbeanrufen einverstanden. Ebenso wenig liegt eine Einwilligung des Verbrauchers vor, nur weil die telefonische Kontaktaufnahme durch vorformulierte Klausel geregelt ist. So urteilte der BGH bzgl. eines Antrags auf Errichtung eines Sparkontos, der ein formularmäßiges Einverständnis mit einer telefonischen Beratung in Geldangelegenheiten vorsah. Unwirksam war nach OLG Hamm auch das in den Auftragsbedingungen eines Handyservices enthaltene Einverständnis, den Kunden telefonisch über weitere interessante Angebote zu informieren. Durch eine vorherige schriftliche Ankündigung des Werbeanrufs wird dieser nicht rechtmäßig.
Eine Lockerung dieser Rechtslage ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: Bundesjustizministerin Zypries (SPD) hat bereits gesetzliche Schritte gegen unerlaubte Telefonwerbung angekündigt. Als Maßnahmen geplant seien Bußgelder bis zu € 50.000,00, insbesondere bei Rufnummernunterdrückung, und ein 14-tägiges Wid…
» Vollständiger ArtikelBlickpunkt Recht & Steuern | 12. September 2006 — In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht Hamm angenommen, dass eine außerhalb einer Kundenbeziehung vorgenommene T…
Recht und Alltag | 11. September 2006 — In einem aktuellen Urteil vom 15.08.2006 (Az.: 4 U 78/06) hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm angenommen, d…
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 27. September 2006 — Werbung per Telefon ist ein sehr kostengünstiges und effektives Mittel des Direktmarketings. Allerdings sind nicht jede Werbe…
Aktiv gegen Spam | 13. September 2006 — Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einem Urteil vom 15.08.2006 – 4 U 78/06 – entschieden: Telefonwerbung sei als eine …
MEDIEN INTERNET und RECHT | 13. Mai 2009 — 1. Eine vorformulierte Einwilligung in Telefonwerbung mit der Formulierung "Telefon-Nr. (zur Gewinnbenachrichtigung und für weiter…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 13. Mai 2009 — 1. Eine vorformulierte Einwilligung in Telefonwerbung (hier: unter der Zeile "Telefon" auf der Teilnahmekarte für ein Gewinnspiel …
MEDIEN INTERNET und RECHT | 23. März 2007 — 1. Ein Unternehmer, der Verbraucher zu Werbezwecken anruft oder anrufen lässt, ohne dass dessen Einwilligung hierfür vorliegt verh…
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 7. Juli 2009 — Wer eine Werbekampagne startet, um über diese Verbraucher zu erreichen, die dann telefonisch beworben werden sollen, ist gut be…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 22. November 2007 — 1. Unlauter im Sinne von § 3 UWG handelt gemäß § 7 Abs.l UWG insbesondere, wer einen Marktteilnehmer in unzumutbarer weise belästi…
JuracityBlog | 31. Juli 2008 — Schon nach geltendem Recht ist es verboten, Verbraucher ohne deren Einwilligung mit Telefonwerbung zu belästigen. Dass sich dav…