Telefonwerbung - 86 Prozent fühlen sich durch Werbeanrufe belästigt -vzbv fordert scharfe Sanktionen: "Untergeschobene Verträge dürfen nicht gültig sein

Telefonwerbung - 86 Prozent fühlen sich durch Werbeanrufe belästigt vzbv fordert scharfe Sanktionen: "Untergeschobene Verträge dürfen nicht gültig sein" Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert von der Bundesregierung ein scharfes Vorgehen gegen unlautere Telefonanrufe. "Gesetzesverstöße dürfen nicht länger belohnt werden", sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen in Berlin. 86 Prozent der Bevölkerung fühlen sich durch unlautere Werbeanrufe belästigt, lautet das Ergebnis einer heute vom vzbv vorgelegten repräsentativen forsa-Umfrage. Zentrale Forderung des vzbv ist, dass Verträge, die durch unerlaubte Telefonwerbung angebahnt wurden, ohne schriftliche Bestätigung der Verbraucher ungültig sind. Die Chance zur Verankerung effektiver Maßnahmen bietet die anstehende Reform des Wettbewerbsrechts (UWG-Reform). Telefonmarketing ist seit dem 8. Juli 2004 nach dem Wettbewerbsrecht ausdrücklich nur nach vorherigem Einverständnis erlaubt. Paradox: Während Anrufe ohne vorherige Einverständniserklärung rechtswidrig sind, ist ein erheblicher Teil der bei diesen Telefonaten geschlossenen Verträge wirksam. "Diese Einladung zum Rechtsbruch muss unterbunden werden", fordert Gerd Billen. Prominente Unterstützung in dieser Forderung erhielt der vzbv jüngst von Bundesverbraucherminister Horst Seehofer sowie mehreren Verbraucherministern der Länder, unter ihnen der Vorsitzende der Verbraucherministerkonferenz Peter Hauk aus Baden-Württemberg. Die Verbraucher wären dankbar: Laut Forsa-Umfrage unterstützen 98 Prozent die Forderung nach einer Unwirksamkeit der Verträge. Hingegen sehen die Pläne der Bundesregierung bisher lediglich ein bußgeldbewehrtes Verbot der Rufnummernunterdrückung sowie ein Bußgeld bei unerwünschten Werbeanrufen vor. "Dies wird nicht reichen, um in der Direktmarketingbranche Gut und Böse voneinander zu trennen und Verbraucher wirksam von nervigen Anrufen zu befreien", so Billen. Abschreckung durch Vertragsstrafen nicht ausreichend Laut Forsa-Studie belegt die Telekommunikationsbranche den unrühmlichen ersten Platz, gefolgt von Lotterien und Gewinnspielfirmen. Allein die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet von über 40.000 Beschwerden wegen untergeschobener Verträge nach unerwünschter Telefonwerbung. "Tausende Verbraucher klagen darüber, dass sie allenfalls Informationsmaterial angefordert und dennoch eine Vertragsbestätigung erhalten haben", berichtet Ronny Jahn, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Berlin. Die Tatsache, dass sich Unternehmen von hohen Vertragsstrafen und Ordnungsgeldern nicht von ihrer Vertriebsmethode abbringen lassen, sei Beleg dafür, wie lohnend das Geschäft ist. Problematisch ist aus Sicht des Rechtsexperten die Frage der Einwilligung. Da vorformulierte Erklärungen immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen, sei eine rechtliche Klarstellung dringend erforderlich. Günter Wallraff: Wer sich an die Gesetze hält, geht leer aus Wie die Arbeit unseriöser Call-Center funktioniert, schildern Schriftstelle…

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Themen: Berlin

Erschienen 31. August 2007 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.

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