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Telefonüberwachung; Rechtsanwalt ja, Strafverteidiger nein. Mal wieder ein Paradoxon als Gesetzentwurf

am 14.09.2007 von Wissenswertes, Interessantes und Kurioses aus Justiz und Alltag

Die BRAK kritisierte, dass nach dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Telekommunikationsüberwachung bei der Anordnung von verdeckten Ermittlungsmaßnahmen grundsätzlich zwischen Geistlichen, Strafverteidigern und Abgeordneten auf der einen Seite und Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Ärzten und anderen Berufsgeheimnisträgern auf der anderen Seite unterschieden werde. Während erstere ausnahmslos von solchen Maßnahmen ausgenommen seien, könnten bei Rechtsanwälten, Steuerberatern, Ärzten und anderen Berufsgeheimnisträgern grundsätzlich Telefonüberwachungen und andere Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Quelle: beck.de
Berechtigte Kritik. Aber  es zeigt mal wieder, dass irgendwelche Schnellschüsse erfolgen, ohne dass irgendjemand darüber nachgedacht zu haben scheint. Denn


Verfehlt wäre es, den Begriff des Strafverteidigers auf einen überwiegend strafrechtlich orientierten Rechtsanwalt zu beschränken; vielmehr betrifft die vorliegend diskutierte Problematik grundsätzlich all jene Personen, die Wahlverteidigung ausüben dürfen, also neben in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten (§ 138 Abs.1 StPO) auch Rechtslehrer an deutschen Hochschulen (§ 138 Abs.1 StPO), unter bestimmten Bedingungen Rechtsreferendare (§ 138 Abs.2 i.V.m. § 139 StPO), sowie in bestimmten Steuerstrafverfahren auch Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (§ 392 AO).

Quelle: jurawelt
Wann soll also eine Differenzierung erfolgen, zu Beginn des aufzuzeichnenden Gesprächs, oder erst am Ende? Wer entscheidet überhaupt, ob Mann oder Frau am Telefon als Verteidiger, oder vielleicht …

Kopftuchgesetz Baden-Württemberg

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Blickpunkt Recht & Steuern / Bestimmten Berufsgruppen - wie Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern - soll künftig gestattet werden, eine erfolgsbasierte Vergütung zu vereinbaren. In einem jetzt in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Gesetz…

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LawBlog / In einem Urteil zu R-Gesprächen zeigt das Landgericht Braunschweig eindrucksvoll auf, wie limitiert der Arbeitsspeicher und die Rechenleistung des durchschnittlichen Menschenhirns sind:Der Angerufene hat zu realisieren, dass ein R-Gespräch…

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RA Tobias Andreas Feltus

Aus dem Leben des Göttinger Strafverteidigers und Rechtsanwalts Tobias Feltus, und eben was sonst noch so alles wissenswert, interessant und kurios ist.

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