Telefonspam und ACR
am 18.07.2007 von http://heimspielcolonia.wordpress.com
Die meisten Telefonspammer haben etwas gemeinsam: Sie unterdrücken ihre Rufnummer. Der einfachste Weg, unerbetene Anrufer los zu werden, besteht also darin, Gespräche von Anrufer nohne Rufnummernübermittlung erst gar nicht anzunehmen - oder direkt abzuweisen. Dieses Vorgehen bietet sich zumindest dann an, wenn man über weitere (nicht öffentliche) Rufnummern verfügt, und somit für Bekannte und Freunde weiter erreichbar bleibt.
Wenig bekannt ist, daß die Abweisung von Anrufern ohne Rufnummernübermittlung auch vermitttlungstechnisch möglich ist und von den Telefonanschlußanbietern auf Antrag ermöglicht werden muß. Die Anbieter müssen dazu nach einer EU-Richtlinie aus dem Jahre 2002, die mit dem Telekommunikationsgesetz von 2004 in deutsches Recht umgesetzt wurde, das Dienstmerkmal ACR (Anonymous Call Rejection) aktivieren.
§ 102 Abs. 1 TKG lautet:
Bietet der Diensteanbieter die Anzeige der Rufnummer der Anrufenden an, so müssen Anrufende und Angerufene die Möglichkeit haben, die Rufnummernanzeige dauernd oder für jeden Anruf einzeln auf einfache Weise und unentgeltlich zu unterdrücken. Angerufene müssen die Möglichkeit haben, eingehende Anrufe, bei denen die Rufnummernanzeige durch den Anrufenden unterdrückt wurde, auf einfache Weise und unentgeltlich abzuweisen.
Meinen Antrag auf Einrichtung von ACR für meinen Privatanschluß habe ich meinem Telefonanbieter nun zukommen lassen, nachdem die Anzahl unerbetener Werbeanrufe und Umfragen in letzter Zeit unerträglich zugenommen hat. Damit ist dann hoffentlich bald Schluß.
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