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Telefonnummer-Inverssuche und Widerspruch

am 30.08.2007 von Blickpunkt Recht & Steuern

Der Teilnehmernetzbetreiber ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht berechtigt, die “Freigabe” der Inverssuche in den den Auskunftsdienstbetreibern zur Verfügung zu stellenden Datensätzen seiner Telefonkunden von der Einwilligung seiner Kunden abhängig zu machen. Er ist vielmehr im Verhältnis zu den Auskunftsdienstbetreibern zur Anwendung der Widerspruchslösung des § 105 Abs. 3 TKG 2004 verpflichtet.
Mit anderen Worten: Wenn Sie nicht wollen, dass Sie im Telefonbuch durch die Rückwärtssuche anhand ihre Telefonnummer gefunden werden, müssen Sie dem ausdrücklich widersprechen.
In dem jetzt vom BGH entschiedenen Fall betreibt die Beklagte in mehreren Städten ein Telekommunikationsnetz für die Öffentlichkeit und vergibt an ihre Endnutzer Rufnummern. Die Klägerin unterhält einen telefonischen Auskunftsdienst, bei dem Anrufer Telefon- und Telefaxnummern erfragen und sich gegebenenfalls weitervermitteln lassen können. Die Klägerin bietet hierbei auch die sogenannte Inverssuche an, bei der Name und Anschrift eines Anschlussinhabers in Erfahrung gebracht werden können, von dem nur die Rufnummer bekannt ist.
Die Beklagte versieht ihre Teilnehmerdaten, die sie für die Zwecke der Auskunftsdienste weitergibt, bislang mit einem die Zulässigkeit der Inverssuche kennzeichnenden Vermerk nur, sofern ihre Kunden in diese ausdrücklich eingewilligt haben. Die Klägerin hält die Beklagte hingegen für verpflichtet, in ihren Datensätzen diesen Vermerk (”Inverssuche: ja”) bereits dann anzubringen, wenn deren Anschlussnehmer dieser Suchfunktion nicht widersprochen haben. Der größte Teil der Anschlussnehmer willigt erfahrungsgemäß weder in die Inverssuche ein noch widerspricht er ihr. Die Vorinstanzen haben die Klage, mit der die Klägerin ihre Auffassung gegenüber der Beklagten durchzusetzen versucht, abgewiesen.
Der III. Zivilsenat hat jedoch der Klägerin im wesentlichen Recht gegeben. Nach § 47 Abs. 1 …

Bundesgerichtshof : Telekommunikationsrecht: Ein Teilnehmernetzbetreiber ist auch dann zur Herausgabe von Teilnehmerdaten an Auskunftsdienste für eine Inversuche verpflichtet, wenn die Kunden auf den Hinweis in eine Datenverwendung diesbezüglich

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 5.07.2007 – Az. III ZR 316/06; Vorinstanzen: LG München I - Az. 33 O 4087/05 - Entscheidung vom 13.09.2005 ./. OLG München - Az. 9 U 4962/05 – Entscheidung vom 23.05.2006 Der unter anderem für das Telekommunikationsrecht zust…

BGH: Inverssuche - Der Teilnehmernetzbetreiber ist nicht berechtigt, die Freigabe der Inverssuche in den gemäß § 47 Abs. 1 TKG 2004 den Auskunftsdienstbetreibern zur Verfügung zu stellenden Datensätzen von der Einwilligung seiner Kunden abh

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Teilnehmernetzbetreiber ist nicht berechtigt, die Freigabe der Inverssuche in den gemäß § 47 Abs. 1 TKG 2004 den Auskunftsdienstbetreibern zur Verfügung zu stellenden Datensätzen von der Einwilligung seiner Kunden abhängig zu machen.…

BGH: Inverssuche - Der Teilnehmernetzbetreiber ist nicht berechtigt, die Freigabe der Inverssuche in den gemäß § 47 Abs. 1 TKG 2004 den Auskunftsdienstbetreibern zur Verfügung zu stellenden Datensätzen von der Einwilligung seiner Kunden abh

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Teilnehmernetzbetreiber ist nicht berechtigt, die Freigabe der Inverssuche in den gemäß § 47 Abs. 1 TKG 2004 den Auskunftsdienstbetreibern zur Verfügung zu stellenden Datensätzen von der Einwilligung seiner Kunden abhängig zu machen.…

BGH: Inverssuche muss widersprochen werden

IT-Blawg / Der BGH hat am 5.07.2007 (Az. III ZR 316/06) darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen die sog. Inverssuche zulässig ist. Der Auskunftsdienst eines Teilnehmernetzbetreibers bietet die sogenannte Inverssuche an, bei der Name und Anschrift…

Ein Hut, ein Stock, ein Regenschirm

recht verständlich / …. und vorwärts, rückwärts, seitwärts rein, und eins….. elfachtundweissnichtwas….   Der Bundesgerichtshof hat jetzt über die Inverssuche bei Telefonauskunftsdiensten entschieden.   Im Streit ging es darum, dass die Kl…

Feste Geschäftseinrichtung im Ausland

Blickpunkt Recht & Steuern / Einem selbständig Tätigen steht im anderen Vertragsstaat für die Ausübung seiner Tätigkeit gewöhnlich eine feste Einrichtung i.S. von Art. 13 DBA-Bulgarien, Art. 14 DBA-Kasachstan und Art. 15 DBA-Jugoslawien zur Verf&uum…

Rundfunkgebühren für Autohäuser

Blickpunkt Recht & Steuern / Autohäuser müssen nach Ansicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts für die Autoradios in ihren Vorführwagen Rundfunkgebühren bezahlen. In dem jetzt vom OVG entschiedenen Fall wehrte sich die Klägerin, die…

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