Telefonierverbot vs. Handyverbot
am 15.07.2008 von http://www.jurabilis.de
Ein Beschluss des OLG Köln (81 Ss-OWi 49/08) schlägt einige Wellen: Auch, wenn ein Handy im laufenden Wagen nur als Navigationsgerät und nicht zum Telefonieren genutzt werde, greife das entsprechende Verbot.
Die Irritation rührt vermutlich daher, dass in den Medien großflächig stets von einem Telefonierverbot am Steuer gesprochen wurde. § 23 Abs. 1a S. 1 StVO ist jedoch weitergehend:Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Im Prinzip gibt es …
Handy-Nutzung: Halten der Freisprecheinrichtung
Kreuzberger Verkehrsrecht / Wie einmal mehr mußte sich ein Obergericht mit dem Unsinn beschäftigen, den der Gesetzgeber mit dem Handy-Verbot den Praktikern ins Nest gelegt hat: Eine Verurteilung wegen unerlaubter Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons nach §…
Zur Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt
Recht und Alltag / Die Kollegen von jurabilis berichten über einen Beschluss des OLG Köln (81 Ss-OWi 49/08). Die Richter entschieden in dem dort geschilderten Fall, auch, wenn ein Handy bei laufendem Motor nur als Navigationsgerät und nicht zum Telefonie…
HANDYUHR: IM AUTO TABU
LawBlog / Wer im Auto (bei laufendem Motor) sein Mobiltelefon in die Hand nimmt und auf die Uhr guckt, zahlt 40,00 € Bußgeld. Und kriegt einen Punkt in Flensburg. So hat es jetzt das Oberlandesgericht Hamm entschieden, berichtet heise online. § 23 Abs.…
Handy und Autofahren: Was ist erlaubt?
Rechtsanwalt News / Schnell mal bei der Fahrt mit dem Mobiltelefon telefonieren - das machen viele. Dabei herrscht ein gefährliches Halbwissen, wann das Telefonieren am Steuer verboten ist und wann nicht. Die passende Regelung findet sich in § 23 Abs. 1a StVO: §2…
Telefonieren im Auto? Motor aus!
Heimspiel / Nach § 23 Abs. 1a StVO ist dem “Fahrzeugführer […] die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht…
Finger weg vom Handy
Kreuzberger Verkehrsrecht / Bei der Handy-Nutzung am Steuer verstehen die Gerichte weiterhin keinen Spaß. So urteilt das OLG HAMM (Urt. v. 12.07.2006, 2 SS OWI 402/06) Die Benutzung eines Handys i.S. von § 23 Abs.1a StVO liegt auch dann vor, wenn der Fahrer das Ha…
