Telefonierverbot vs. Handyverbot

Ein Beschluss des OLG Köln (81 Ss-OWi 49/08) schlägt einige Wellen: Auch, wenn ein Handy im laufenden Wagen nur als Navigationsgerät und nicht zum Telefonieren genutzt werde, greife das entsprechende Verbot. Die Irritation rührt vermutlich daher, dass in den Medien großflächig stets von einem "Telefonierverbot am Steuer" gesprochen wurde. § 23 Abs. 1a S. 1 StVO ist jedoch weitergehend: Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Im Prinzip…

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Themen: Referendariat , Mobiltelefon , Wissenschaft , Prinzip

Erschienen 15. Juli 2008 auf http://www.jurabilis.de.

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