Telefongesellschaft haftet bei verzögerter Umschaltung des Telefonanschlusses
am 03.08.2008 von http://telefonundrecht.deNach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt (3-13 O 61/06) vom 11.06.2008 muss die beklagte Telefongesellschaft, die die wegen eines Umzugs notwendige Umschaltung des Telefonanschlusses verschuldet erst mit erheblicher Verzögerung vorgenommen hat, für die Schäden aufkommen, die dem Kunden (eine …
LG Frankfurt a.M.: Telefongesellschaft haftet für Schäden durch verzögerte Umschaltung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Eine Telefongesellschaft, die die Umschaltung des Telefon-Festnetzanschlusses eines Kunden verschuldet erst mit erheblicher Verzögerung vornimmt, haftet für die Schäden, die diesem dadurch entstanden sind, dass er über seinen Anschluss längere Z…
LG Frankfurt a.M.: Telefongesellschaft haftet für Schäden durch verzögerte Umschaltung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Frankfurt a.M. (Urt. v. 11.06.2008 - Az.: 3-13 O 61/06) hat entschieden, dass eine Telefongesellschaft für Schäden durch verzögerte Umschaltung haftet.In aller Regel ist bei solchen Schadensersatzansprüchen nicht das Ob, sondern das In wel…
Landgericht Frankfurt a.M. : Umschalttermin - Ein Telefongesellschaft kann für Schäden haften, die dem Kunden durch eine verzögerte Umschaltung seines Telefon-Festnetzanschlusses entstehen. Ein Zeitraum von 11 Tagen kann für eine Umschaltung aus
MEDIEN INTERNET und RECHT / LG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.06.2008 - Az.: 3-13 O 61/06 Eine Telefongesellschaft, die die Umschaltung des Telefon-Festnetzanschlusses eines Kunden verschuldet erst mit erheblicher Verzögerung vornimmt, haftet für die Schäden, die diesem da…
Haftung einer Telefongesellschaft für verzögerte Freischaltung eines Telefonanschlusses
Recht Medial / Eine Telefongesellschaft, die die Umschaltung des Telefon-Festnetzanschlusses eines Kunden verschuldet erst mit erheblicher Verzögerung vornimmt, haftet für die Schäden, die diesem dadurch entstanden sind, dass er über seinen Anschluss längere Z…
LG Frankfurt a.M.: Schadenersatz bei pflichtwidrig verzögerter Umschaltung eines Telefon-Festnetzanschlusses - Ein Zeitraum von ca. 11 Tagen kann erforderlich sein, um die Umschaltung eines Telefon-Festnetzanschlusses zu bewerkstelligen, jedenfalls
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die pflichtwidrig verzögerte Umschaltung eines Telefon-Festnetzanschlusses stellt die Verletzung einer Kardinalpflicht des Telekommunikationsvertrages dar und kann Schadenersatzansprüche des Kunden auslösen. 2. Ein Zeitraum von ca. 11 Tagen …
Telefonanschluß: Schadensersatz, wenn die Umstellung zu lange dauert
Rechtsanwalt News / Das LG Frankfurt hat mit Urteil vom 11.06.2008, Az: 3-13 O 61/06 entschieden, wann eine Telefongesellschaft Schadensersatz zahlen muß, wenn die Umstellung des Telefonanschlusses zu lange dauert. Im konkreten Fall ging es um einen gewerblichen…
Anspruch des Folgeunternehmers bei Mehrkosten aufgrund Verzögerung durch Vorunternehmer
Heinicke und Kollegen / OLG Jena, Urteil vom 11.10.2005, Az: 8 U 849/04 (Revision zugelassen) Im vorliegenden Fall machte eine Bau-Arge gegen den Bund Vergütungsansprüche aus dem Bau eines Autobahnstreckenabschnitts geltend. Der Bund wandte hiergegen ein, dass er mit Scha…
Strafrabatt wegen Verfahrensverzögerung in Bußgeldsachen?
Rechtsanwalt Achim Flauaus / Das OLG Düsseldorf (NZV 2008, 534) hat dies abgelehnt. In Strafsachen wird unterstellt, daß eine überlange (rechtsstaatswidrige) Verfahrensdauer zu einer Reduzierung der Strafe führen kann bzw. muß, wobei bei vollstreckbaren Freiheitsstrafen aus…
Kanzlei vs. gmx vs. Telekom
Das Immobilienrechtsblog / die Sache sollte eigentlich einfacher werden. DSL - vormals durch gmx - sollte jetzt wieder zurück zur Telekom. Der Vertrag zu gmx endete zum 31.10.2008. Zum 1.11.2008 war damit natürlich der Internet-Anschluss tot. Zugangsdaten der Telekom aber au…
JurPC: LG Görlitz zum Schadensersatz bei verzögerter Domainregistrierung
LAWgical / Das LG Görlitz hatte einen Fall zu entscheiden, in dem einem Kunden wegen Verzögerungen bei der Domainregistrierung die gewünschte Domain von einem Dritten weggeschnappt wurde. Der Kunde forderte daraufhin Schadensersatz von seinem Provider. Das…
LG Hamburg: Ungefragtes Umstellen eines Telefonanschlusses auf neuen Netzbetreiber verboten
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Hamburg (Urt. v. 27.03.2008 - Az.: 312 O 340/07) hat entschieden, dass das ungefragte Umstellen eines Telefonanschlusses auf einen neuen Netzbetreiber (sog. Slamming) eine Wettbewerbsverletzung ist.Das streitgegenständliche Wettbewerbsverhalt…
