Serie: Die rechtsmissbräuchliche Abmahnung. Folge 2
IT-Prozessrecht | 30. Juni 2010 — Missbrächliche Mehrfachverfolgung – OLG München, Urteil vom 17.01.2008, Az.: 6 U 1880/07 Das OLG München hatte sich…
Das Landgericht München hat gegen O2 Telefonica eine einstweilige Verfügung (Beschluss vom 6. Oktober 2011, Az.: 37 O 21210/11) auf Freischaltung eines Anschlusses erlassen. Einer Verbraucherin wurde der Anschluss gesperrt, da diese sich weigerte, 160,00 Euro für die angebliche Nutzung von Sonderrufnummern und Servicediensten zu zahlen. Das Landgericht München gab der Verbraucherin Recht, dass der Telekommunikationsanbieter die Kosten nachweisen müsse. Behaupte ein Kunde, dass Positionen auf der Telefonrechnung nicht korrekt seien, so müsse die Telefongesellschaft die Rechtmäßigkeit nachweisen und darf dem Kunden nicht einfach den Anschluss sperren.
Ein ähnlicher Fall gegen die Telekom wurde diesseits vertreten. Leider wurde seitens der Telekom nach Anhängigkeit des Verfahrens die Anschlusssperre sofort aufgehoben und nach der Erledigterklärung dann ein Kostenanerkenntnis abgegeben, so das das Oberlandesgericht Köln leider nicht mehr inhaltlich im Rahmen des § 91 a ZPO zu den Gründen Stellung beziehen musste! (Az: LG Köln Az 27 O 351/11, OLG Köln Az 18 W 56/11).
Jenem Streit war vorausgegangen, dass ein Kleinunternehmer 50 Karten eines bestimmten Tarifes der Telekom gekauft hatte und diese Karten in Computermessgeräte eingebaut waren. Die Telekom, die nach der Einmalzahlung der Karten nichts mehr an der Übertragung verdiente, berief sich plötzlich darauf, dass 20 dieser Karten angeblich zu einem anderen Tarif abgeschlossen worden seien, der eine monatliche Grundgebühr koste und daher der Unternehmer in Verzug sei. Dieser rief die Hotline mehrfach an, bat um Klarstellung, wies darauf hin, dass ein Tarif mit monatlicher Grundgebühr niemals abgeschlossen worden sei und bat um Überprüfung. Dies tat die Telekom nicht und sperrte einfach sämtliche (!) Karten mit der Begründung, dass der Kleinunternehmer mit über 450 Euro monatlicher Grundgebührzahlungen in Verzug sei, die Sperrung der Karten wurde nochmals mit rund 400 Euro veranschlagt – erst wenn er zahle würden die Karten wieder freigeschaltet.
Dagegen gingen wir vor. Da es leider keine Entscheidung in diesem Fall gab, ist der Erlass der einstweiligen Verfügung in München sehr zu begrüßen. Schließlich kann es nicht angehen, dass ein Telekommunikationsunternehmen – trotz Nachweis der richtigen Vertragsunterlagen- sich ohne Nachweis auf andere angeblich angefallenen Kosten berufen kann und die Sperrung zur Erzwingung einer Zahlung ausnutzt.
Insbesondere wenn der Anschlussinhaber dann auf den Weg des “normalen” Erkenntnisverfahrens verwiesen wäre, welches angesichts der Überlastung der Gerichte durchaus Jahre dauern kann, obwohl er selbst alles getan hat, seine Position nachzuweisen, um dann aus ungerechtfertigter Bereicherung die zu unrecht gezahlten Beträge an den Telekommunikationsanbieter wieder zurückzufordern.
Im hier vorliegenden Fall wäre es sogar vergleichbar gewesen mit einer Krankenschwester oh…
» Vollständiger ArtikelErschienen 22. November 2011 auf http://www.neubauerlaw.de.
IT-Prozessrecht | 30. Juni 2010 — Missbrächliche Mehrfachverfolgung – OLG München, Urteil vom 17.01.2008, Az.: 6 U 1880/07 Das OLG München hatte sich…
MCNeubert lawblog | 6. Dezember 2005 — Auf mein Protestschreiben gegen die unverschämte Anschlussgebühr der Telekom vom 19.09.2005 habe ich erst heute Antwort bekom…
LawBlog | 4. Juni 2009 — Telefonkarten aus den Jahren 1987 bis Oktober 1998 taugen zwar längst nicht mehr zum Telefonieren, sie sind aber noch immer gut…
RA-Blog | 4. Januar 2007 — Heute rief mich ein Mandant an, für den ich kürzlich irgendeinen Telekommunikationsdienstleister abgemahnt hatte. Die Unterlass…
Das Immobilienrechtsblog | 3. November 2008 — die Sache sollte eigentlich einfacher werden. DSL - vormals durch gmx - sollte jetzt wieder zurück zur Telekom. Der Vertrag zu …
MEDIEN INTERNET und RECHT | 28. Februar 2007 — OLG Köln, Urteil vom 27.02.2007 - Az. 3 U 113/06 In einem am 27.02.2007 verkündeten Urteil hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesger…
Recht für Verbraucher | 28. Februar 2007 — Kein Schadenersatz für Telefonkartensammler wegen nachträglicher Beschränkung der Gültigkeitsdauer In einem heute verkündeten Urte…
Handakte WebLAWg | 4. Juni 2009 — Die Deutsche Telekom muss Restguthaben auf Telefonkarten der ersten Generation ihren Besitzern erstatten. Das hat das OLG Köln …
Telekommunikation und Recht | 10. März 2008 — Auf Druck der Bundesnetzagentur erleichtert die Deutsche Telekom AG ihren Wettbewerbern den Zugang zum Breitbandnetz. Dazu bietet …
Red Tape | 27. Mai 2008 — Eine Mandantin kündigte im Juni vergangenen Jahres ihren Telefon- und DSL-Anschluss bei der Telekom zum 30.09.2007. Der Zugang …