TELEFON-SPAM oder FINDET FRAU FRANZ
am 15.03.2006 von BERLIN BLAWG
Als Telefon-Spam werden Anrufe zu Werbezwecken ohne Einverständnis oder zumindest ohne ein mutmaßliches Einverständnis des Anschlussinhabers bezeichnet. Das gleiche gilt für Telefax- und SMS-Werbung. Telefon-Spam ist eine unzumutbare Belästigung und muss vom Anschlussinhaber nicht hingenommen werden. Telefon-Spam ist unlauterer Wettbewerb i.S.d. §§ 7 Abs. 1, Abs. 2 Ziff. 3, 8 Abs. 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das bedeutet, dass Mitbewerber den Telefon-Spammer auf Unterlassung in Anspruch nehmen könnten. Daneben bestehen noch Auskunfts- und ggf. verschuldensabhängige Schadensersatzansprüche gegen den Telefon-Spammer.
Unternehmer
Unternehmen, die mit dem Telefon-Spammer nicht im Wettbewerb stehen, sind dem Telefon-Spammer ganz und gar nicht schutzlos ausgeliefert. Die Anrufe der Telefon-Spammer verstoßen nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung gegen das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb im Sinne der §§ 823, 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Die Werbung mittels Telefonanrufen gegenüber Adressaten, mit denen keine geschäftlichen Beziehungen bestehen und die sich nicht mit den Anrufen einverstanden gezeigt haben oder deren Einverständnis nicht anhand konkreter Umstände (vgl. BGH NJW 1991, 2087, 2088f. – Telefonwerbung IV) vermutet werden kann, stellt eine widerrechtliche Eigentums- und Besitzverletzung sowie eine Verletzung des allgemeinen (Unternehmens-)Persönlichkeitsrechts (§§ 823 Abs. 1004 BGB) dar und ist daher zu unterlassen. Der Anschlussinhaber hat ein berechtigtes Interesse daran, seinen Anschluss vor jeder Inanspruchnahme freizuhalten, die deren bestimmungsgemäße Funktion, schnell und zuverlässig für Geschäftspartner erreichbar zu sein, beeinträchtigt. Unaufgeforderte Anrufe stören den Betriebsablauf und sind nicht hinzunehmen. Diese Grundsätze gelten erst recht, wenn der Anschlussinhaber ausdrücklich sein “Nicht-Einverständnis” in die Werbung per Telefon durch den Werbenden erklärt hat.
Verbraucher
Im Falle von Telefon-Spam gegenüber Verbrauchern …
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Keine Erlaubnis zum Spamming nach Cold Call durch Anwältin
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... da Sie selbständig sind, durften wir Ihr Einverständnis mit Telefonwerbung vermuten.
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Aktiv gegen Spam / Die Spammer, die ihre eMail-Werbung für Sägen zum Beispiel an einen Schreiner schicken, berufen sich gern darauf, daß sie davon ausgehen durften, der Schreiner habe Interesse an Sägen und deswegen kann sein Interesse an Säg…
» DPMS INFO - hosted by www.OBY.de » Leitfaden: Wie nerve ich nervende Anrufer ?
<p>Auf einem niederländischen Server abgelegt, findet sich ein “Gegenskript” über Verhaltensweisen, die ungebetenen Anrufern, die Meinungsumfragen durchführen oder Produkte empfehlen wollen, entgeg…
