Tele2 weist die Vorwürfe von WISO zurück

Geht es um das Thema unzulässige Telefonwerbung taucht ein Firmennamen fast zwangsläufig auf: Tele2. Nicht nur den Verbraucherzentralen ist dieses Unternehmen in diesem Zusammehang bekannt (vgl. hier, hier und hier) auch das RA-Blog berichtet hin und wieder von entsprechenden Begegnungen.

Am Montag hat sich die ZDF-Sendung WISO dieses Problems angenommen und über einen Fall berichtet, in dem eine Familie nach einem Werbeanruf eine Vertragsbestätigung von Tele2 erhielt, obwohl besagte Familie versicherte, am Telefon keinen Vertrag geschlossen zu haben.

Diesen Vorwurf möchte Tele2 nicht auf sich sitzen lassen und erklärt in einer Pressemitteilung von gestern

Das Düsseldorfer Telekommunikationsunternehmen TELE2 setzt sich gegen das ZDF Verbrauchermagazin WISO zur Wehr. In der Sendung vom vergangenen Montag, 19. Februar 2007, zum Thema „Telefonwerbung“ greift das TV-Magazin WISO den Fall eines Ehepaares auf, das TELE2 unterstellt, ohne Auftrag den Telefonanschluss auf die Sparvorwahl 0 10 13 umgestellt zu haben. Fakt jedoch ist: Der Bericht basiert auf falschen Aussagen, denn in dem von WISO geschilderten Fall liegt nachweislich ein Auftrag vor.

Als Beweis bietet Tele2 einen Tonbandmitschnitt des Telefonates zum Download an. Nun ist dies aber lediglich ein Ausschnitt des gesamten Gesprächs, so dass der Beweiswert äußerst fraglich ist. Ohne über diesen konkreten Fall urteilen zu wollen, berichten jedoch immer wieder Verbraucher, dass sie lediglich Informationsmaterial angefordert haben und man ihnen am Telefon erklärte, man fülle nur schon mal ein “virtuelles Anmeldeformular” aus. Teilweise machen die Verbraucher die Angaben aber auch in der Annahme, am Telefon könne kein wirksamer Vertrag geschlossen werden. Dieser werde bei dem Gespräch nur vorbereitet und man müsste ihn dann unterschrieben zurückschicken. Ob dieser Irrglaube von den Call-Center-Mitarbeitern nun gezielt geschürt oder einfach nur nicht erschüttert wird, ist im Einzelfall schwer zu sagen. Jedenfalls ist für die Auslegung der Erklärungen der Kontext entscheidend, in dem die Aufnahme erfolgt ist.

Äußerst interessant sind aber auch die Ausführungen von Tele2 zur Telefonwerbung:

Nur solche Verbraucher werden von TELE2 kontaktiert. TELE2 betreibt folglich keine vom Verbrauchermagazin WISO so bezeichneten „Cold calls“.

Diese Aussage erstaunt. So sind der Verbraucherzentrale Berlin zahlreiche Fälle bekannt, in denen Verbraucher ohne vorherige Einwilligung angerufen wurden. Und nicht nur das. Die allermeisten Fälle wurden von Tele2 auch zugestanden.

Ferner heißt es in der Pressemitteilung

Dass für jeden kontaktierten Kunden eine Einwilligungserklärung vorliegt, sichern TELE2 renommierte Adresslieferanten vertraglich zu, bei denen TELE2 die Adressen erwirbt. Entsprechend sind sämtliche, für TELE2 tätige Vertriebspartner vertraglich verpflichtet, nur solche Verbraucher zu Marketingzwecken telefonisch zu kontaktieren, bei denen eine solche Einwilligungserklärung vorliegt.

Das mag ja sein – heißt aber noch lange nicht, dass die Vertriebspartner sich an diese Verpflichtung auch halten.

Völlig absurd ist schließlich der von Tele2 erteilte Ratschlag

Jeder Verbraucher, der generell nicht an Direktwerbemaßnahmen interessiert ist, hat die Möglichkeit, sich einerseits in die TELE2 eigene Robinson-Liste oder aber – sofern überhaupt keine telefonische Werbung gewünscht wird – in die bundesweit geführte Robinson-Liste eintragen zu lassen.

Hier verkennt Tele2 die Rechtslage völlig. Der deutsche Gesetzgeber hat sich in § 7 UWG gerade nicht für die sog. Opt-out-Lösung entschieden. Es gilt das Opt-in-Prinzip, d.h. angerufen werden darf nur, wer seine Einwilligung erklärt hat und nicht etwa, wer zum Ausdruck gebracht hat, dass er nicht angerufen werden will.

Verbraucher, die ebenfalls von Tele2 angerufen wurden, können sich an die Verbraucherzentrale Berlin wenden, damit die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden können. Die Verbraucherzentrale hat hierfür auch eine spezielle E-Mail-Adresse eingerichtet: telefonwerbung [at] vz-bln.de.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.

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Erschienen 22. Februar 2007 auf http://www.verbraucherrechtliches.de.

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Kommentare zu "Tele2 weist die Vorwürfe von WISO zurück":

10. September 2007 von Kläger Uli — Wenn man dann Tele2 hat gehts nicht:

Monat 1 von 12
Bei tele2 fuktioniert gar nichts. wollte die doppelflat, das hat 1monat gedauert von der schaltung bis ich telefonieren konnte. immer wenn ich das telefon abnahm kam eine meldung. tele2 sagte ich hätte meine rechnung nicht bezahlt!!???? Welche Rechnung? Soll ich im Vorraus gleich mal 50euro überweisen als motivation für gute zukünfitge zusammenarbeit. nach ca. 30euro gesprächen mit der gebührienpflichtigen hotline ging dann irgend wann auch das telefonieren. dass die verbindung nie die 6000versprochenen hatte hab ich dann so hingenommen.

Monat 2-12
mehr als 4000 hatten wir nie.

Monat 3
ich habe mal vorsorglich zum nächst möglichen termin gekündigt. es kam nie eine bestätigung.

Monat 11
Künigung nicht vorhanden! Erneut Kündigung. Widersprüchliche Angaben zu Kündigung einmal ja einmal nichts erhalten einmal ein Termin dann wieder ein anderer Termin

Monat 12
Widermal keine Kündigung verhanden Vertrag soll sich um 12 Monate verlängern? Wie bitte?
Kündigung per Einschreiben.
Kündigunstermin 3x schriftlich erbeten und gefordert.

Monat 13
immer noch bei Tele2. telekom sagt sie belegen den Port kann noch dauern.
24. September 2007 von Volker Stüber — Hallo liebe Freunde,
...ich kündigte bei Tele2 schriftlich am 28.02.2006, erhielt Kündigungsbestätigung am 26.06.2006, bekomme allerdings heute Okt. 2007) immer noch Rechnungen - inclusive Mahnschreiben von Inkassounternehmenn, na ja, die sind in der Umsetzung wohl nicht so schnell...o sole mio !!!

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