Tele München lässt durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte die unerlaubte Verbreitung des Filmes Breaking Dawn – Bis(s) zum Ende der
Nacht abmahnen
Die Rechtsanwälte aus München mahnen gerade im Auftrag der Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
Urheberrechtsverletzungen infolge der unerlaubten Verbreitung geschützter Filmwerke in sogenannten „Online-Tauschbörsen“ ab.
Derzeit geht es u. a. um das Filmwerk Breaking Dawn – Bis(s) zum Ende der Nacht.
Sind Sie abgemahnt worden, dann fordert man von Ihnen die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages (956 €).
Unterschreiben Sie eine nicht ungeprüft!
Eine der beigefügte vorformulierte
Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies kann weitreichende nachteilige Konsequenzen haben.
Darüber hinaus sollte auf die Verwendung „modifizierter“ Unterlassungserklärungen aus dem Internet besser verzichtet werden.
Ignorieren Sie eine Abmahnung nicht!
Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren des Abmahnschreibens würde Sie
bloß in größere Schwierigkeiten bringen: Es drohten eine gerichtliche einstweilige Verfügung und weitere hohe Kosten.
Anwaltliche Hilfe ist der vernünftigste Weg im Falle einer Abmahnung. Als ausgewiesene Experten im Bereich des Urheberrechts ha…
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