Teilzeitwunsch und Grenzen in einer Betriebsvereinbarung

Arbeitnehmer haben nach § 8 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) Anspruch auf Verringerung und Neuverteilung ihrer Arbeitszeit. Der Arbeitgeber kann den Teilzeitwunsch ablehnen, wenn ihm betriebliche Gründe entgegenstehen. Aus einer erzwingbaren Betriebsvereinbarung zur Regelung der Lage der Arbeitszeit im Betrieb können sich Gründe ergeben, auf Grund derer der …

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Themen: Bundesarbeitsgericht , Pilot , Betriebsvereinbarung Teilzeitarbeit

Erschienen 24. Juni 2008 auf http://blog.juracity.de.

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www.teilzeitbefristungsgesetz.de - teilzeitbefristungsgesetz

Das Teilzeitbefristungsgesetz: Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)