Teilzeitverbeamtete Lehrer sind keine Beamte

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat heute (Urteil vom 24.03.2006 - Az.: OVG 4 B 18.05) die Berufung einer Lehrerin des Landes Brandenburg zurückgewiesen, die sich dagegen gewendet hat, dass sie - wie eine Vielzahl von Kollegen und Kolleginnen - in ein Beamtenverhältnis unter der Voraussetzung ständiger Teilzeit berufen worden ist. Der 4. Senat hat die Auffassung des Verwaltungsgerichts Cottbus bestätigt, das die Klage mit der Begründung abgewiesen hatte, es fehle bereits an einem bestehenden Beamtenverhältnis. Die Ernennung der Klägerin sei unwirksam, weil sie nach der Formulierung der Ernennungsurkunde in ein …

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Themen: Berlin Brandenburg , Lehrer , Ovg Berlin

Erschienen 24. März 2006 auf http://info.folkertjanke.de.

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