Teilnehmer am online-Roulettespiel muss verlorene Spieleinsätze bezahlen
am 02.07.2007 von http://info.folkertjanke.de
Das Landgericht Koblenz hat mit Urteil vom 26.06.2007 (Az.: 6 S 342/06) entschieden, dass dem Betreiber einer Internet-Spielbank ein Anspruch gegen den Spieler auf Zahlung der beim online-Spiel verlorenen Einsätze zusteht.
Die Klägerin, ein Unternehmen mit Sitz in Wiesbaden, betreibt aufgrund einer behördlichen Erlaubnis des Landes Hessen eine sogenannte online-Spielbank. Die Spielbankerlaubnis beschränkt die Teilnahmeberechtigung neben anderen Voraussetzungen auf Spieler, die ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben oder sich zum Zeitpunkt der Spielteilnahme dort aufhalten. Des Weiteren hat jeder Spieler nach der Spielbankerlaubnis und nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin bei seiner Registrierung zur Verlustbegrenzung ein für ihn geltendes Limit zu bestimmen. Nachträgliche Erhöhungen dieses Limits sind erst nach einem Ablauf von 24 Stunden, Verminderungen dagegen sofort zulässig.
Der Beklagte meldete sich am 04.09.2005 von seinem Wohnsitz in Koblenz (Rheinland-Pfalz) aus zum online-Spiel bei der Klägerin an, wobei er sich den Zugang zum Spiel durch die unzutreffende Angabe eines Aufenthaltsortes und der Telefonnummer eines Bekannten in Hessen verschaffte. Das Registrierungsprogramm der Klägerin war im Zeitpunkt der Anmeldung des Beklagten so ausgestaltet, dass ein Zugang zum online-Spiel auch ohne wirksames Setzen eines Limits möglich war. Der Beklagte setzte bei seiner Anmeldung kein wirksames Limit für Spieleinsätze. Am gleichen Tag überwies er an die Klägerin mittels Kreditkarte binnen sechs Stunden wiederholt Geldbeträge zwischen 250 € und 1.000 €, insgesamt 4.000 €. Diesen Betrag verspielte der Beklagte einschließlich zwischenzeitlicher Gewinne während 186 Einsätzen beim online-Roulettespiel. Am 21.09.2005 ließ der Beklagte seine Überweisungen an die Klägerin durch sein Kreditkartenunternehmen rückgängig machen.
Die Klägerin …
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