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Teilkündigung eines Anerkennungstarifvertrages

am 04.05.2006 von http://info.folkertjanke.de

Der Tarifvertrag ist regelmäßig nur als Ganzes kündbar. Zulässig ist die Teilkündigung des Tarifvertrages, wenn sie darin ausdrücklich zugelassen ist. Ob ihre Zulässigkeit ohne eine solche Bestimmung aus dem Regelungszusammenhang des Tarifvertrages begründbar ist, hatte der Senat des Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 03.05.2006 (Az.: 4 AZR 795/05) angesichts des klaren Wortlauts der Kündigungsregelung des streitbefangenen Tarifvertrages nicht zu entscheiden.
Die keinem Arbeitgeberverband angehörende Beklagte schloss am 21. März 1997 mit der IG Medien einen Firmentarifvertrag. Nach dessen § 1 finden durch Verweisung insgesamt 16 verschiedene Tarifverträge in der jeweils gültigen Fassung im Betrieb Anwendung, davon zwölf Tarifverträge für Arbeitnehmer der Druckindustrie und vier Tarifverträge für Angestellte in Zeitungsverlagen. §§ 2 und 3 des Firmentarifvertrages enthalten Regelungen über die Absenkung der tariflichen Jahresleistung 1997 und 1998 und die Verpflichtung der Beklagten, in dieser Zeit keine betriebsbedingten Kündigungen auszusprechen. Nach § 5 des Firmentarifvertrages konnte dieser erstmals zum 31. März 1999 gekündigt werden. Mit Schreiben vom 10. März 2003 kündigte die Beklagte gegenüber ver.di, der Rechtsnachfolgerin der IG Medien, den Firmentarifvertrag “hinsichtlich des für den Bereich der kaufmännischen Angestellten in Zeitungsverlagen” geltenden Teils. Diese Kündigung betraf auch den Gehaltstarifvertrag für Angestellte in Zeitungsverlagen. Deren Tarifgehälter wurden mit Wirkung vom 1. Oktober 2003 erhöht. Der seinerzeit bei der Beklagten …

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Teilkündigung eines Anerkennungstarifvertrages

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Ein Tarifvertrag ist regelmäßig nur als Ganzes kündbar

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Zur Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

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Kündigung eines Datenschutzbeauftragten

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Zur Anwendbarkeit der “Kleinbetriebsklausel” im KSchG ab dem 1. Januar 2004

Recht und Alltag / Nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG genießen Arbeitnehmer in Betrieben, in denen in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden, keinen allgemeinen Kündigungsschutz. Nach Satz 3 der Norm in der seit dem 1. Januar 2004 geltenden Fassung…

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Recht und Alltag / Tarifvertragsparteien sind frei, im Rahmen ihrer Tarifzuständigkeit einen Tarifvertrag zu vereinbaren, der die sozialen und wirtschaftlichen Folgen einer Betriebsteilschließung für die davon betroffenen Arbeitnehmer ausgleicht oder mildert. Hieran…

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In diesem privaten Webblog berichtet der Lichtenberger Rechtsanwalt Folkert Janke über rechtliche und alltägliche Themen.

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