Teilerfolg für früheren HR-Sportchef Jürgen Emig vor Arbeitsgericht

Im Streit um seine fristlose Kündigung hat der frühere Sportchef des Hessischen Rundfunks, Jürgen Emig, einen Teilerfolg vor dem Arbeitsgericht errungen. Das Gericht entschied am Mittwoch in Frankfurt, dass zwei gegen Emig ausgesprochene Kündigungen vom 14. Juli 2005 aus formellen Gründen nicht wirksam gewesen seien. Der Streit um eine weitere Kündigung Emigs vom 11. August [...]

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Themen: Frankfurt
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 15. Juni 2006 auf http://www.recht-blog.com.

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