TEILERFOLG FÜR GOOGLE BOOKS
am 28.06.2006 von J!Blawg - Das Jura Blog aus Münster
Im Streit um die Digitalisierung von Büchern und deren Bereitstellen in einer Suchmaschine hat Google Books heute vor dem LG Landgericht einen Teilerfolg gegen die Wissenschaftliche Buchgesellschaft (WBG) aus Darmstadt erzielt. Der zu verhandelnde Fall stelle laut LG keine Urheberrechtsverletzung dar.
Die Einstweilige Verfügung des Darmstädter Fachbuchverlags hatte sich gegen das von Google Ende 2004 gestartete Internetprojekt Google Book Search gerichtet. Das kalifornische Internet-Unternehmen will mit der massenhaften Digitalisierung von Büchern eine riesige Bibliothek für die allgemeine Volltextsuche im Internet aufbauen.
Die WBG wollte in dem vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels unterstützen Prozess durchsetzen, dass Google urheberrechtlich geschützte Bücher nicht länger ohne deren Zustimmung einscannen darf. Dagegen erklärte das Gericht, es sei nicht zuständig, weil das Einscannen in den USA erfolgt. Die WBG zog daraufhin ihre Klage zurück.
Der Streit wird vermutlich noch weiter andauern. Gerade in Europa wird dieses Google-Projekt von Verlegern und Autoren recht kritisch betrachtet, fürchtet man doch drastische Umsatzeinbußen.
Schaut man sich das Projekt einmal genauer an, kann man diesem durchaus eine Menge positives abgewinnen. Zunächst einmal ist es doch utopisch zu denken, dass jemand ein mehrere hundert Seiten umfassendes Buch, in nicht all zu berauschender Bildqualität, auf seinem PC-Bildschirm / Laptop lesen wird. Auch gefällt mir Idee, dass man Bücher via Volltextsuche finden kann. Das würde so manchem die stundenlange Sucherei in den Bibliotheken ersparen. Daneben kann man das Buch mit zwei Klicks beim Onlinebuchhändler seines Vertrauens in den Warenkorb legen, was sicherlich verkaufsfördernd wirken wird. Zu guter letzt sollten sich doch gerade auch größerer Bibliotheken fragen, ob ihnen dadurch nicht ein gutes Stück Archivierungsarbeit abgenommen wird.
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