Teilentwarnung bei Nacktkörperscannern an Flughäfen

Nach heftigen Protesten in der Öffentlichkeit – auch von Konservativen – musste die EU-Kommission ihr Vorhaben zurückziehen, den Einsatz von Scannern an Flughäfen zulassen, die mithilfe elektromagnetischer Strahlen den nackten Körper von Menschen – trotz getragener Kleidung – sichtbar machen. Auch das Europaparlament hatte eine kritische, aber nicht endgültig ablehnende Resolution zu den Geräten verabschiedet.

Bundesinnenminister Dr. Schäuble (CDU) lässt die Geräte allerdings trotz aller Proteste von der Bundespolizei in Deutschland testen. Nur „nach dem derzeitigen technischen Stand der Bilddarstellung des Flugpassagiers“ lehnt die Bundesregierung die Technik ab, so eine Stellungnahme der Regierung. Die Bundesregierung will die Darstellung des Körpers durch die Geräte verändern lassen, um „eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten aus…

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Themen: Juristisches , Cdu , Protest , Metaowl-watchblog

Erschienen 15. Dezember 2008 auf http://www.daten-speicherung.de.

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