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Teil4: Jahressteuergesetz 2008

am 13.01.2008 von Rechtblog

Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Die Vermögensübergabe wird auf die Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Gewerbebetrieben und von Betriebsvermögen Selbstständiger in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft beschränkt. Damit entfällt der Abzug von dauernden Lasten bei Grundbesitz, Wertpapiervermögen und Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wobei die Übertragung einer 50 %igen GmbH-Beteiligung unschädlich ist, wenn der Übernehmer seinerseits Geschäftsführer wird. Die Neuregelung findet grundsätzlich für nach dem 31.12.2007 abgeschlossene Vermögensübergabeverträge Anwendung.
â–ŒKWK â–ŒRechtsanwälte, RA H. Kiefer â–Œ

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