Teil1: Jahressteuergesetz 2008
am 02.12.2007 von Rechtblog
Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wurde vor wenigen Monaten durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 neu geregelt.
Dabei wurde der Finanzierungsanteil aus Miet- und Pachtzinsen für unbewegliche Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens auf 75 % festgelegt. Das Jahressteuergesetz 2008 senkt diesen Anteil auf 65 %.
Auch die durch die Unternehmensteuerreform eingeführte Abgeltungsteuer wird geändert. Denn eine zielgenauere Formulierung im Jahressteuergesetz soll drohende Nachteile für Bank-Kunden mit Back-to-back-Finanzierungen ausräumen und damit das „Hausbankprinzip“ schützen. Betroffen sind Fällen, in denen etwa ein Gesellschafter bei einer Bank eine Einlage unterhält und die Bank in gleicher Höhe einen Kredit an die Gesellschaft vergibt, was ohne die Änderung zur Folge gehabt hätte, dass die Einkünfte aus der Einlage nicht der pauschalen Abgeltungsteuer, sondern dem progressiven Einkommensteuersatz unterworfen werden.
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