TC Trustcenter: Insolvenzeröffnungsverfahren beim akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter
am 25.09.2005 von http://www.vertretbar.de
Gegen die TC Trustcenter GmbH ist nach einem Bericht von Heise Online das Insolvenzeröffnungsverfahren (vgl. §§ 11 ff, 21 ff. InsO) eröffnet worden.
Die TC Trustcenter ist akkreditierter Zertifizierungsdiensteanbieter iSv § 15 SigG und damit zur Ausgabe qualifizierter Zertifikate berechtigt, die wiederum Grundlage der qualifizierten elektronischen Signatur iSv § 2 Nr. 3 SigG sind. Diese qualifizierten elektronischen Signaturen wiederum sind technische und organisatorische Voraussetzung etwa für die Einhaltung der elektronischen Form gemäß § 126a BGB oder aber die Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs nach Inkrafttreten des Justizkommunikationsgesetzes (JKomG) zum 01.04.2005.
Sollte über das Vermögen der TC Trustcenter GmbH tatsächlich das Insolvenzverfahren eröffnet und die TC Trustcenter GmbH im Anschluss liquidiert werden, stellt sich die Frage, welche Auwirkungen die Liquidation der TC Trustcenter GmbH auf die Wirksamkeit der von ihr ausgegebenen “Signaturen” hat.
Stellt ein Zertifizierungsdiensteanbieter (oftmals auch “Trust Center” genannt) seine Tätigkeit ein, hat er dies gemäß § 13 Abs. 1 S. 1 SigG, § 10 Abs. 1 SigV der zuständigen Behörde - der Bundesnetzagentur, vormals RegTP - unverzüglich anzuzeigen und gemäß § 13 Abs. 1 S. 3 SigG, § 10 Abs. 2 SigV die betroffenen Signaturschlüssel-Inhaber - also seine Kunde - unverzüglich zu benachrichtigen. Zugleich hat die Bundesnetzagentur, da es sich bei der TC Trustcenter um einen akkreditierten und damit besonders vertrauenswürdigen Zertifizierungsdiensteanbieter handelt, gemeinsam mit der TC Trustcenter gemäß §§ 13 Abs. 1 S. 2, 15 Abs. 6 S. 1, 2 SigG die Übernahme der Tätigkeit durch einen anderen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter oder die Abwicklung der Verträge mit den Signaturschlüssel-Inhabern sicherzustellen.
Um für …
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