Tauss-Urteil rechtskräftig – seltsame Pressemeldung

Wie SPON meldet, hat der BGH das Tauss-Urteil bestätigt.

Bei Spin SPON kann man das lesen

Das Landgericht Karlsruhe hatte Tauss Ende Mai zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 56-Jährige sich zwischen Mai 2007 und Januar 2009 vor allem kinderpornografisches, aber auch jugendpornografisches Material aus privaten Gründen beschafft hatte.

Haben die Richter das wirklich “als erwiesen” angesehen? Meiner Erinnerung nach hielten die Richter diese Frage schlichtweg für irrelevant, weil der (stets unstreitige) Besitz von KP al…

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Themen: Pressefreiheit , Internet , Bgh , überwachung , Motiv , Landgericht Karlsruhe , Politik , Zensur , Beweise , Medienmanipulation
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 31. August 2010 auf http://www.kanzleikompa.de.

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