Tattoos: Tätowierung und Arbeitsplatz - Einstellung, Abmahnung und Kündigung
am 09.07.2007 von JuracityBlog
Da im Beitrag auf Bild.T-Online.de aus Gründen, die in der Natur der Sache liegen, keine Urteile genannt werden, halte ich es für sinnvoll, diese hier nachzuliefern. Einige Gerichte haben sich mit Tätowierungen (sog. Tattos) sogar ausdrücklich beschäftigt, allerdings vornehmlich im öffentlichen Dienst:
Großflächige Tätowierungen auf den Unterarmen allein sind kein Grund, die persönliche Eignung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst abzusprechen. Der öffentliche Dienst ist insoweit auch hinsichtlich des Tragens von Körperschmuck ein Spiegelbild der Gesellschaft.
“Er weist zutreffend darauf hin, dass Tätowierungen auch bei bereits im Dienst befindlichen Polizeibeamten anzutreffen sind, mögen diese auch etwas kleiner oder weniger auffällig sein. Gleichwohl ist auch der Polizeidienst mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von entsprechenden gesellschaftlichen Entwicklungen wie der Zunahme von Tätowierungen oder dem Tragen von Ohrschmuck durch Männer etc. erfasst worden, ohne dass dies letztlich die Einsatzfähigkeit des Personals und seine hinreichende Akzeptanz bei den Betroffenen ernsthaft beeinträchtigt hätte. Die bloße Erwartung von Teilen der Bevölkerung, Polizeibeamte oder -beamtinnen müssten ein bestimmten eher traditionellen Erwartungen entsprechendes Aussehen haben, genügt für sich genommen nicht, die aus der freien Entfaltung der Persönlichkeit herrührenden Rechte eines jeden, denen zugleich auch das Recht aus Art. 134 HV zusteht, in unverhältnismäßiger Weise zu beschränken.”
VG Frankfurt vom 14.02.2002 - Aktenzeichen: 9 G 411/02
Ein Justizvollzugsbeamter kann zur Gewährleistung der Ordnung innerhalb der Justizvollzugsanstalt und im Interesse des Staates an einem einheitlichen und neutralen Auftreten seiner uniformierten Vollzugsbeamten aufgefordert werden, nach Art oder Größe auffällige Tätowierungen beim Tragen von Dienstkleidung zu verbergen.
“Die Tätowierungen waren bereits bei seiner Einstellung vorhanden. Im Einzelnen handelt …
Justizvollzugsbeamter mussTätowierungen am Unterarm verbergen
Lichtenrader Notizen / Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz teilt folgendes mit: Ein Justizvollzugsbeamter muss seine Uniform so tragen, dass seine Unterarmtätowierungen nicht zu sehen sind, so entschied nunmehr endgültig das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfal…
Unterarmtätowierungen eines Polizisten
Handakte WebLAWg / Der Kläger ist Justizvollzugsbeamter. Er wendet sich gegen die Anordnung der Leiterin der Vollzugsanstalt, seine Dienstkleidung so zu tragen, dass seine Unterarmtätowierungen nicht sichtbar sind. Die dem Kläger erteilte Anordnung, seine Dienst…
AUCH POLIZISTEN DÜRFEN HILA
LawBlog / Ein ministerieller Erlass, der uniformierten Polizisten vorschreibt, dass sie ihre Haare in “Hemdkragenlänge” tragen müssen, ist mit dem grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht der Beamten nicht vereinbar. Dies hat der 2. Sen…
Tätowierung von Mitgefangenen
Handakte WebLAWg / Das OLG Karlsruhe hat in einer heute veröffentlichten Entscheidung folgendes Urteil getroffen: Bei der ohne Genehmigung der Anstalt durchgeführten Tätowierung von Mitgefangenen handele es sich um eine schwere Verfehlung (§ 103 Abs. 2 StVollzG).…
Todesstrafe für Tätowierungen
strafblog / Dass in China weltweit am häufigsten die Todesstrafe verhängt und auch vollstreckt wird, war schon wiederholt Thema im Strafblog. Dass die Todestrafe für Tätowierungen verhängt wird, dürfte jedoch auch in dem fernöstlichen Land ein Novum sein.…
Zur Anwendbarkeit der “Kleinbetriebsklausel” im KSchG ab dem 1. Januar 2004
Recht und Alltag / Nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG genießen Arbeitnehmer in Betrieben, in denen in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden, keinen allgemeinen Kündigungsschutz. Nach Satz 3 der Norm in der seit dem 1. Januar 2004 geltenden Fassung…
