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Tatenloses Zusehen ist strafbar

am 27.10.2005 von http://rafranke.blogspot.com

Eine 18-Jährige, die tatenlos zugesehen haben soll, wie ihr Freund zwei Kinder mit einem Schlagring verletzte, muss sich deswegen vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat die Auszubildende wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt.
Am Nachmittag des 9. Januar 2005 traf die junge Frau mit ihrem Hund in Berlin-Kaulsdorf auf die späteren geschädigten Jungen im Alter von 12 und 13 Jahren. Die Jungen äußerten sich über den Hund, was die Frau ihrem Freund mitteilte. Der 19-Jährige, der die Äußerung der Jungen als Beleidigung empfand, begann daraufhin ohne Vorwarnung, mit einem Schlagring auf die Jungen einzuschlagen und sie mit seinen Springerstiefeln zu treten. Die Kinder erlitten mehrfache Prellungen.
Dafür wurde der 19-Jährige Ende Mai 2005 vom Amtsgericht Tiergarten zu 2 Wochen Arrest verurteilt und muss über 40 Stunden gemeinnützige Arbeit 240 Euro Schmerzensgeld für die Geschädigten erarbeiten.
Während des Angriffs vom Januar soll die 18-Jährige „belustigt“ zugesehen haben, statt zugunsten der Geschädigten einzugreifen. Der Anklage zufolge, wäre es ihr unproblematisch möglich gewesen, den Angriff auf die Kinder zu verhindern oder zu mildern.
Die Vorschrift des § 323 c des Strafgesetzbuches (Unterlassene Hilfeleistung) verpflichtet u.a. auch Zeugen einer aktuell stattfindenden Straftat, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, den Geschädigten zu …

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