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Tastendruckmodell bei Telefonwerbung bleibt weiterhin verboten

am 27.06.2008 von IT-Recht Kanzlei - Nachrichten

Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 25.
Juni 2008 eine Entscheidung zum Verbot von Anrufwerbung getroffen.


Die Antragstellerin - ein Telekommunikationsunternehmen - stellt Firmen, die kostenpflichtige Mehrwertdienste anbieten, Weiterleitungsdienste zur Verfügung. Mit Telefoncomputern rief das Unternehmen bei Telefonanschlussinhabern an und teilte ihnen über eine automatische Ansage mit, sie hätten einen Preis gewonnen. Für weitere Informationen sei eine bestimmte Taste an dem Telefonapparat zu drücken. In diesem Fall wurde eine Verbindung zu einem kostenpflichtigen Mehrwertdienst unter einer 0900er-Nummer hergestellt. Zahlreiche Verbraucher beschwerten sich bei der Bundesnetzagentur, weil sie von ungewollter Werbung betroffen seien und sogar die Sperrung von 0900er-Nummern umgangen werde. Die Bundesnetzagentur verbot dem Unternehmen deshalb mit Bescheid vom 22. Februar 2008 die Werbeanrufe sowie die Weitervermittlung zu 0900er-Nummern per Tastendruck. Gegen diese Entscheidung erhob das Unternehmen bei der Bundesnetzagentur Widerspruch. Sein Eilantrag wurde vom Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 18. April 2008 abgelehnt. Die Beschwerde des Unternehmers gegen diese Entscheidung wies das Oberverwaltungsgericht nunmehr mit dem eingangs genannten Beschluss zurück.

Zur Begründung führte es …

“Tastendruckmodell” bei Telefonwerbung bleibt weiterhin verboten

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 25. Juni 2008 eine Entscheidung zum Verbot von Anrufwerbung getroffen. Die Antragstellerin - ein Telekommunikationsunternehmen - stellt Firmen, die kostenpflichtige Mehrwertdienste anbie…

Oberverwaltungsgericht NRW : Verstöße gegen UWG und TKG: Verbot des Tastendruckmodells bei Telefonwerbung bestätigt.

MEDIEN INTERNET und RECHT / OVG NRW, Beschluss vom 25.06.2008 - Az.: 13 B 668/08; Vorinstanz: VG Köln, Beschluss vom 16.04.2008 - Az. 11 L 307/08 = Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 25. Juni 2008 eine Entscheidung zum Verbot von Anrufwerbung …

Verwaltungsgericht Köln : Tastendruckmodell zur Weiterleitung auf 0900er-Nummer bei Telefonwerbung verstößt gegen TKG und UWG – Verwaltungsgericht Köln bestätigt Verbraucherschutz

MEDIEN INTERNET und RECHT / VG Köln, Beschluss vom 16.04.2008 - Az. 11 L 307/08 (Veröffentlichung in MIR folgt) Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem den Beteiligten am 18.04.2008 bekannt gegebenen Beschluss vom 16.04.2008 eine Verbotsverfügung der Bundesnetzagentur …

Tastendruckmodell bei Telefonwerbung bleibt verboten - Verwaltungsgericht Köln bestätigt Verbraucherschutz

Dr. Bücker Newsfeed / Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln zum Urteil vom 16.04.2008 - Az. 11 L 307/081. Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem heute den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss vom 16. April 2008 eine Verbotsverfügung der Bundesnetzagentur …

OVG Münster: Tastendruckmodell bei Telefonwerbung bleibt weiterhin verboten

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 25. Juni 2008 eine Entscheidung zum Verbot von Anrufwerbung getroffen.Die Antragstellerin - ein Telekommunikationsunternehmen - stellt Firmen, die kostenpflichtige Mehrwertdienste anbiet…

VG Köln: Rote Karte für die 0900er-Tastendruck-Masche

spam-abwehren.de / Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte mit Beschluss vom 16.04.2008 eine entsprechende Verbotsverfügung der für die Rufnummernregulierung zuständigen Bundesnetzagentur. Der Trick läuft wie folgt: Das Telekommunikatio…

VG Köln: Rote Karte für die 0900er-Tastendruck-Masche

spam-abwehren.de / Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte mit Beschluss vom 16.04.2008 eine entsprechende Verbotsverfügung der für die Rufnummernregulierung zuständigen Bundesnetzagentur. Der Trick läuft wie folgt: Das Telekommunikatio…

VG Köln: Rote Karte für die 0900er-Tastendruck-Masche

spam-abwehren.de / Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte mit Beschluss vom 16.04.2008 eine entsprechende Verbotsverfügung der für die Rufnummernregulierung zuständigen Bundesnetzagentur. Der Trick läuft wie folgt: Das Telekommunikatio…

VG Köln: Tastendruckmodelle - Zur Rechtswidrigkeit der Weiterleitung von Werbeanrufen gegenüber Verbrauchern auf eine kostenpflichtige 0900-Mehrwertdienstenummer durch Tastendruck. Zur Rechtswidrigkeit sog. Tastendruckmodelle.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. In Werbeanrufen, bei denen keine nachweisbare Einwilligung des Endkunden vorliegt, liegt ein Verstoß gegen die Vorschriften des UWG (hier: §§ 3, 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UWG). Insoweit ist eine unzumutbare Belästigung insbesondere dann anzuneh…

Bundesnetzagentur greift bei Rufnummernmissbrauch mit illegalen Gewinnspielen hart durch

Rechtblog / Die Bundesnetzagentur ist erneut mit einem umfassenden Maßnahmenbündel einem Fall von großflächigem Rufnummernmissbrauch begegnet. Sie hat die Abschaltung einer (0) 900er Rufnummer wegen Rufnummern-Spams angeordnet, dem Unternehmen untersagt, ill…

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