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Tastendruckmodell bei Telefonwerbung bleibt verboten - Verwaltungsgericht Köln bestätigt Verbraucherschutz

am 20.08.2008 von http://www.drbuecker.de

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln zum Urteil vom 16.04.2008 - Az. 11 L 307/081. Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem heute den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss vom 16. April 2008 eine Verbotsverfügung der Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauchs vorläufig bestätigt. Sie betrifft das Tastendruckmodell bei Telefonwerbung.2. Die Antragstellerin - ein Telekommunikationsunternehmen - ruft im Auftrag von Kunden mit Telefoncomputern bei Verbrauchern an und teilt über Bandansagen mit, dass der Angerufene einen Preis gewonnen habe. Um Näheres zu erfahren, solle er eine Taste oder eine Tastenkombination drücken, um die Verbindung zu einem Mehrwertdienst unter einer 0900-Nummer herzustellen. Nach dem Tastendruck wird das Gespräch an diese kostenpflichtige Nummer weitergeleitet. 3. Bei der Bundesnetzagentur gingen zahlreiche Beschwerden ein, weil sich die Betroffenen durch ungewollte Werbung belästigt fühlten. Außerdem funktioniert diese Weiterleitung selbst dann, wenn der Telefonanschluss an sich für 0900-Nummern gesperrt ist. Das führte dazu, dass auch Familienangehörige, die die Kostenbelastung nicht recht einschätzen konnten, die Anrufe entgegennahmen und durch Tastendruck die Verbindung zu dem kostenpflichtigen Mehrwertdienst herstellten. Die Bundesnetzagentur verbot dem Unternehmen deshalb am 22. Februar 2008 die ungewollten Werbeanrufe und die Weiterleitung zu 0900-Nummern per Tastendruck. Sie geht davon aus, dass die Weiterleitung zu Mehrwertdiensten nur bei Auskunftsdiensten zulässig ist.4. Das Unternehmen hat gegen diese Entscheidung Widerspruch bei der Bundesnetzagentur erhoben und wollte mit einem …

Verwaltungsgericht Köln : Tastendruckmodell zur Weiterleitung auf 0900er-Nummer bei Telefonwerbung verstößt gegen TKG und UWG – Verwaltungsgericht Köln bestätigt Verbraucherschutz

MEDIEN INTERNET und RECHT / VG Köln, Beschluss vom 16.04.2008 - Az. 11 L 307/08 (Veröffentlichung in MIR folgt) Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem den Beteiligten am 18.04.2008 bekannt gegebenen Beschluss vom 16.04.2008 eine Verbotsverfügung der Bundesnetzagentur …

Oberverwaltungsgericht NRW : Verstöße gegen UWG und TKG: Verbot des Tastendruckmodells bei Telefonwerbung bestätigt.

MEDIEN INTERNET und RECHT / OVG NRW, Beschluss vom 25.06.2008 - Az.: 13 B 668/08; Vorinstanz: VG Köln, Beschluss vom 16.04.2008 - Az. 11 L 307/08 = Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 25. Juni 2008 eine Entscheidung zum Verbot von Anrufwerbung …

Tastendruckmodell bei Telefonwerbung bleibt weiterhin verboten

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 25. Juni 2008 eine Entscheidung zum Verbot von Anrufwerbung getroffen. Die Antragstellerin - ein Telekommunikationsunternehmen - stellt Firmen, die kos…

“Tastendruckmodell” bei Telefonwerbung bleibt weiterhin verboten

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 25. Juni 2008 eine Entscheidung zum Verbot von Anrufwerbung getroffen. Die Antragstellerin - ein Telekommunikationsunternehmen - stellt Firmen, die kostenpflichtige Mehrwertdienste anbie…

VG Köln: Schlappe für 0900-Modell

Telemedicus / Das VG Köln hat eine Verbotsverfügung der Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauchs vorläufig bestätigt (Az.: 11 L 307/08). Die Bundesnetzagentur hatte dem klagenden Unternehmen das Durchführen ungewollter Werbeanrufe und die Weiterleit…

VG Köln: Rote Karte für die 0900er-Tastendruck-Masche

spam-abwehren.de / Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte mit Beschluss vom 16.04.2008 eine entsprechende Verbotsverfügung der für die Rufnummernregulierung zuständigen Bundesnetzagentur. Der Trick läuft wie folgt: Das Telekommunikatio…

VG Köln: Rote Karte für die 0900er-Tastendruck-Masche

spam-abwehren.de / Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte mit Beschluss vom 16.04.2008 eine entsprechende Verbotsverfügung der für die Rufnummernregulierung zuständigen Bundesnetzagentur. Der Trick läuft wie folgt: Das Telekommunikatio…

VG Köln: Rote Karte für die 0900er-Tastendruck-Masche

spam-abwehren.de / Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte mit Beschluss vom 16.04.2008 eine entsprechende Verbotsverfügung der für die Rufnummernregulierung zuständigen Bundesnetzagentur. Der Trick läuft wie folgt: Das Telekommunikatio…

VG Köln: Tastendruckmodell bei Telefonwerbung bleibt verboten

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem heute den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss vom 16. April 2008 eine Verbotsverfügung der Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauchs vorläufig bestätigt. Sie betrifft das Tastendruckmodell bei Tel…

VG Köln: Tastendruckmodelle - Zur Rechtswidrigkeit der Weiterleitung von Werbeanrufen gegenüber Verbrauchern auf eine kostenpflichtige 0900-Mehrwertdienstenummer durch Tastendruck. Zur Rechtswidrigkeit sog. Tastendruckmodelle.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. In Werbeanrufen, bei denen keine nachweisbare Einwilligung des Endkunden vorliegt, liegt ein Verstoß gegen die Vorschriften des UWG (hier: §§ 3, 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UWG). Insoweit ist eine unzumutbare Belästigung insbesondere dann anzuneh…

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